KÜNZEL
Bedienungsanleitung Holzvergaserkessel BT
Stand 02/2012
cke genutzt wird, erfolgen. Dieser Raum muss die Anforderungen der Feuerungsverordnung an Heizräu-
me für Kessel mit einer Nennleistung von weniger als 50 Kilowatt erfüllen. Von der Aufstellung des Heiz-
kessels in bewohnten Räumen raten wir dringend ab.
• Bei den von KÜNZEL gelieferten Heizkesseln handelt es sich nach der WEEE–Richtlinie um ortsfeste
Geräte. Die in den Kesseln enthaltenen elektrischen und elektronischen Bauteile fallen nicht unter diese
Richtlinie und werden daher von KÜNZEL auch nicht zurückgenommen. Führen Sie diese Bauteile bitte
der Reststoffverwertung zu.
• Der KÜNZEL Holzvergaserkessel darf nur mit Brennstoffen nach BImSchV. Ziffer 4 (trockenes, stückiges
und naturbelassenes Holz) betrieben werden.
• Keine Späne und keinen Staub einfüllen. Explosionsgefahr!
• Mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz darf grundsätzlich nicht verbrannt werden. Es ist als Sondermüll
zu entsorgen.
• Für Funktionsprobleme, die aus der Verwendung von nicht orginal KÜNZEL–Bauteilen resultieren,
übernehmen wir keine Haftung. Dieses gilt im besonderen für Steuerungen anderer Hersteller. Ebenfalls
übernehmen wir für Betriebsprobleme, die sich aus den bauseitigen Verhältnissen ergeben, keine Haf-
tung. Dieses gilt besonders für die Anlagenhydraulik und die Abgasanlage.
• Technische Änderungen behalten wir uns vor.
1.4 Sicherheitshinweise
• Lesen Sie vor der Inbetriebnahme alle mitgelieferten Anleitungen sorgfältig durch.
• Die Installation des Kessels (Heizungsanlage, Elektroanschluss, sicherheitstechnische Ausrüstung) muss
dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik entsprechen.
• Der Holzvergaserkessel darf nur mit einem Pufferspeicher von mindestens 55 Litern pro Kilowatt Kesselleis-
tung betrieben werden.
• Der Holzvergaserkessel darf nur von einem Heizungsbau Fachbetrieb installiert werden.
• Der Elektroanschluss muss von einem Fachelektriker vorgenommenen werden.
• Die Inbetriebnahme darf erst nach erfolgter Einweisung durch den Fachhandwerker erfolgen.
• Achten Sie bei der Installation des Kessels darauf, dass brennbare oder temperaturempfindliche Stoffe (Ka-
bel, Isolierungen) einen Mindestabstand von 40 cm zum Zugregler und zum Abgasrohr haben.
• Vergewissern Sie sich vor der ersten Inbetriebnahme, dass die Sicherheitseinrichtungen (Sicherheitsventil,
thermische Ablaufsicherung, Ausdehnungsgefäß) nach dem aktuellen Stand der Technik installiert sind. Führen
Sie für das Sicherheitsventil und die thermische Ablaufsicherung eine Funktionskontrolle durch.
• Die Sicherheitseinrichtungen müssen mindestens einmal im Jahr auf Ihre Funktion geprüft werden.
• Öffnen Sie die Fülltür langsam und nur soweit, bis der Sicherheitsfanghaken eingerastet ist. Warten Sie nun
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Technische Änderungen vorbehalten