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Berollka SPRINT Gebrauchsanweisung Seite 35

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Transport in Fahrzeugen
Transport von Rollstühlen in Fahrzeugen
(Behindertentransportkraftwagen BTW)
Der Transport von Rollstühlen und Sitzschalenuntergestellen in Kraftfahrzeugen
war und ist ein riskantes Unternehmen. Zum heutigen Zeitpunkt geschieht der
Transport und damit die fachgerechte Sicherung von Rollstühlen mit oder ohne
Insasse auf eigene Gefahr und/oder in Verantwortung der Betreuungsperson,
des Transporteurs. Berollka-aktiv Rollstuhltechnik GmbH schließt eine Haftung
für Schäden ursächlich des Transportes an Mensch und Material aus.
Außerdem schließt das auch Begleitpersonen und Unbeteiligte sowie deren
Besitz ein, die auf Grund eines unsachgemäßen Transportes beeinträchtigt
werden.
Ein sachgemäßer Transport ist dann gewährleistet, wenn Personen in den
fahrzeugzugehörigen Rückhaltesystemen befördert werden. Gegenstände wie
Rollstühle hingegen müssen abgetrennt von der Fahrgastzelle gesichert aufbe-
wahrt werden.
Die Testberichte aus der Automobil-Industrie belegen, dass im Autoverkehr z. B.
beim Bremsen oder bei Unfällen Kräfte auftreten, die erheblich höher und
natürlich auch vielfältiger sind als die für einen Rollstuhl mit Insassen zu Grunde
gelegt werden können. Die einzelnen Bauteile oder die Gesamtkonstruktion des
Rollstuhls oder Sitzschalenuntergestells halten unter Umständen diesen
Belastungen nicht stand. Die Anforderungen an einen Rollstuhl oder
Sitzschalenuntergestell, die zum Personentransport in Fahrzeugen geeignet
sein könnten, sind ungleich anders und zu Ende gedacht sogar kontraproduktiv
gegenüber dem Ausgangsauftrag, geeignete Mobilitätshilfen zur Verfügung zu
stellen.
Um
es
deutlicher
hervorzuheben,
ein
neuzeitlicher
Rollstuhl
oder
Sitzschalenuntergestell soll wendig, leicht und bezogen auf den Einsatz
funktional sein. Eine Rollstuhl- oder eine Sitzschalenuntergestellkonstruktion,
die eine annähernde Sicherheit bieten würde wie ein KFZ Sitz-Rückhaltesystem,
müsste deren Attribute haben wie Sitzverankerung und Personenrück-
haltesystem, hohe Rückenlehne, Kopfstütze, sowie Front- und Seiten-Airbag.
Die
angesprochenen
Komponenten
müssten
der
zu
erwartenden
Beanspruchung entsprechend dimensioniert werden. Außerdem müssten die
Produkte an die jeweiligen Verhältnisse des gerade benutzten Kfzs Anpassung
finden. Ein Produkt mit dessen Attributen würde schwer als Mobilitätshilfe
akzeptiert werden.
Durch die Norm DIN 75078 Teil 2 für Behindertentransportwagen (BTW) soll die
Sicherheit von Rollstuhlbenutzern erhöht werden und etwaige gesundheitliche
Folgen im Falle eines Unfalls verhindert bzw. gemindert werden. Ein
Rückhaltesystem nach DIN 75078 Teil 2 verbindet die Rollstuhlsicherung mit
der Personensicherung. Im Gegensatz zu den bisherigen 4-Punkt-Systemen ist
hierbei jedoch der Anbau besonderer Befestigungsteile am Rollstuhl notwendig.
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