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D-Link DIR-506L Benutzerhandbuch Seite 102

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Anhang D - Erklärung zum GPL Code
Schließlich und endlich ist jedes Computerprogramm permanent durch Software-Patente bedroht. Staaten sollten es nicht zulassen, dass Patente
die Entwicklung und Anwendung von Software für allgemein einsetzbare Computer einschränken, aber in Staaten, wo dies geschieht, wollen wir
die spezielle Gefahr vermeiden, dass Patente dazu verwendet werden, ein freies Programm im Endeffekt in ein proprietäres umzuwandeln. Um
das zu verhindern, stellt die GPL sicher, dass Patente nicht verwendet werden können, um das Programm nicht frei zu machen.
Es folgen die genauen Bedingungen für das Kopieren, Verbreiten und Modifizieren.
.LIZENZBEDINGUNGEN
0..Definitionen.
„Diese Lizenz" bezieht sich auf die Version 3 der GNU General Public License.
Mit „Urheberrecht" sind auch dem Urheberrecht ähnliche Rechte gemeint, die auf andere Arten von Werken Anwendung
finden, beispielsweise auf Masken in der Halbleitertechnologie.
„Das Programm" bezeichnet jedes urheberrechtlich schützbare Werk, das unter diese Lizenz gestellt wurde. Jeder Lizenznehmer
wird als „Sie" angeredet. „Lizenznehmer" und „Empfänger" können natürliche oder rechtliche Personen sein.
Ein Werk zu „modifizieren" bedeutet, aus einem Werk zu kopieren oder es ganz oder teilweise auf eine Weise umzuarbeiten,
die eine urheberrechtliche Erlaubnis erfordert und kein Eins-zu-eins-Kopieren darstellt. Das daraus hervorgehende Werk wird
als „modifizierte Version" des früheren Werks oder als auf dem früheren Werk „basierendes" Werk bezeichnet.
Ein „betroffenes Werk" bezeichnet entweder das unmodifizierte Programm oder ein auf dem Programm basierendes Werk.
Ein Werk zu „propagieren" bezeichnet jedwede Handlung mit dem Werk, für die man, wenn unerlaubt begangen, wegen
Verletzung anwendbaren Urheberrechts direkt oder indirekt zur Verantwortung gezogen würde, ausgenommen das
Ausführen auf einem Computer oder das Modifizieren einer privaten Kopie. Unter das Propagieren eines Werks fallen
Kopieren, Weitergeben (mit oder ohne Modifikationen), öffentliches Zugänglichmachen und in manchen Staaten noch
weitere Tätigkeiten.
Ein Werk zu „übertragen" bezeichnet jede Art von Propagation, die es Dritten ermöglicht, das Werk zu kopieren oder Kopien zu
erhalten. Reine Interaktion mit einem Benutzer über ein Computernetzwerk ohne Übergabe einer Kopie ist keine Übertragung.
Eine interaktive Benutzeroberfläche zeigt „angemessene rechtliche Hinweise" in dem Umfang, dass sie eine zweckdienliche
und deutlich sichtbare Funktion bereitstellt, die (1) einen angemessenen Copyright-Vermerk zeigt und (2) dem Benutzer
mitteilt, dass keine Garantie für das Werk besteht (ausgenommen in dem Umfang, in dem Garantie gewährt wird), dass
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