Sicherheitshinweise
Isolations-
messungen
Potential-
unterschie-
de
Störungen
vermeiden
Automa-
tische
Wiederauf-
nahme des
Betriebs
D - 12
Bei einer Isolations- oder Spannungsmessung wie in EN 60204-1 / VDE 0113-1
gefordert, muss wegen Zerstörungsgefahr der Leistungshalbleiter, das Gerät
und vorhandene Funkentstörfilter abgeklemmt werden. Dies ist nach Norm zu-
lässig, da alle Geräte im Rahmen der Endkontrolle bei KEB einer Hochspan-
nungsprüfung unterzogen werden. Im Fall von besonderen Anforderungen
kontaktieren sie KEB.
Bei Verwendung von Komponenten, die keine potentialgetrennten Ein- bzw.
Ausgänge verwenden ist es erforderlich, dass zwischen den zu verbindenden
Komponenten Potentialgleichheit besteht (z.B. durch Ausgleichsleitung). Bei
Missachtung können die Komponenten durch Ausgleichströme zerstört wer-
den.
Ein störungsfreier und sicherer Betrieb des COMBIVERT R6 ist nur unter Be-
achtung der folgenden Anschlusshinweise zu erwarten. Bei Abweichungen von
diesen Vorgaben können im Einzelfall Fehlfunktionen und Schäden auftreten:
•
Netzspannung beachten.
•
Leistungs- und Steuerkabel getrennt verlegen (>15 cm).
•
Abgeschirmte/verdrillte Steuerleitungen verwenden. Schirm einseitig am
COMBIVERT R6-S auf PE legen !
•
Zur
Steuerung
Schaltelemente verwenden, deren Kontakte für Kleinspannungen geeignet
sind.
•
Gehäuse des COMBIVERT R6 gut erden. Schirme von längeren DC-
Leistungsleitungen beidseitig großflächig auflegen (Lack entfernen) !
•
Den Schaltschrank oder die Anlage zur Haupterde hin sternpunktförmig
erden. (Erdschleifen unbedingt vermeiden) !
•
Ausschließlich die von KEB genannte Netzkommutierungsdrossel
verwenden.
•
Der maximale Gleichstrom der R6-S darf nicht überschreiten werden..
•
Bei Anschluss von mehreren Frequenzumrichtern an den COMBIVERT
R6-S sind die maximal zulässigen Zwischenkreiskapazitäten aller ange-
schlossenen Frequenzumrichter zu beachten (siehe Technische Daten).
Der COMBIVERT R6 kann typenabhängig so eingestellt sein oder werden,
dass er nach einem Fehlerfall (z.B. Phasenausfall) selbsttätig den Betrieb wie-
der aufnimmt. Anlagen müssen deshalb ggf. mit zusätzlichen Überwachungs-
und Schutzvorrichtungen (gem. Gesetz über technische Arbeitsmittel, Unfall-
verhütungsvorschriften usw.) ausgerüstet werden.
der
Logik-
bzw. Analogeingänge
nur
geeignete