Gesetzliche Vorschriften
Das Kopieren bestimmter Dokumente mit Farbkopierern ist nicht er-
laubt und kann zu straf- oder zivilrechtlicher Verfolgung führen. Die
folgende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Falls Sie
nicht sicher sind, ob Sie gegen geltendes Recht verstossen, erkun-
digen Sie sich bitte bei den zuständigen Ämtern.
Die folgenden Dokumente dürfen z. B. nicht kopiert werden:
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Papiergeld
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Wertpapiere, Obligationen, Schuldverschreibungen, u. ä.
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Depositen-Dokumente
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Dokumente von Streitkräften und militärischen Einrichtungen
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Ausweise
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Briefmarken (gestempelt und ungestempelt)
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Einwanderungspapiere, Sozialhilfe-Dokumente usw.
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Schecks und Zahlungsanweisungen von Staats- und Regie-
rungsämtern und Behörden
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Identifikationsdokumente, wie Dienstmarken oder Ehrenabzei-
chen
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Lizenzen und Fahrzeugpapiere
Werke mit Copyright-Vermerk dürfen nicht kopiert werden, Teile sol-
cher Werke können unter Umständen für die „private Verwendung"
kopiert werden. Mehrfachkopien weisen auf eine nicht private Nut-
zung hin. Kunstwerke werden wie urheberrechtlich geschützte Wer-
ke behandelt.
120 TEIL III FARBKOPIERER - KAPITEL 1