3.4.4 Fördergut
12/11/2018
o Wassergefährdende Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt > 60°C
(Deutschland: > 55 °C gem. TRGS 509 und 751)
o Wassergefährdende Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt ≤ 60 °C
(Deutschland ≤ 55 °C gem. TRGS 509 und 751) NUR für doppel-
wandige Rohre/Armaturen, deren fördergutseitige Wandung per-
meationsdicht ausgeführt ist.
Für Rohre/Armaturen, die permanent mit Flüssigkeit gefüllt sind, ist
darauf zu achten, dass die produktführende Ausrüstung (Förder-
pumpen ...) für Zone 0 geeignet sein muss, da im Leckfall Luft in
das Produkt gedrückt wird.
o Das geförderte Produkt darf nicht mit dem Leckanzeigemedium
reagieren.
DRUCK-LECKANZEIGER DLR-P ..
Technische Daten
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