2.6 Sicherheitsmindestabstände (Brennbare Werkstoffe Tmax = 85°C gemäß G638/1)
XD 8 (D)
: 0.70 m
XD 10 (D) : 0.80 m
XD 12 (D) : 1.00 m
XD 16 (D) : 1.20 m
!
!
SICHERHEITSBEREICH
0.20 m
STRAHLUNGSBEREICH
Innerhalb der Sicherheits- und Strahlungsbereiche darf sich kein brennbares Material
( max = 85°C), keine Gasleitungen und keine Elektrokabel befinden.
Sollten die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können, muss ein
Thermoschutz angebracht werden.
0.25 m
min.
0.20 m
min. (*)
0,60 m min.
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