Sicherheitshinweise
Allgemeine Hinweise
Bestimmungsgemäßer Gebrauch: Diese Motorsensen sind mit
den entsprechenden und zugelassenen Schneidwerkzeugen für
Einsatzbereiche vorgesehen, die auf Seite 7 beschrieben werden.
Die Benutzung der Motorsense darf nur von einer Person und
ausschließlich im Freien erfolgen!
Nicht zugelassene Arbeitstechnik:
Die Verwendung von Schneidwerkzeugen, die nicht für diese Mo-
torsensen zugelassen sind, ist verboten!
Nicht zugelassene Bediener:
Personen, die mit der Bedienungsanleitung nicht vertraut sind,
Kinder, Jugendliche, sowie Personen unter Alkohol-, Drogen- oder
Medikamenteneinfl uss dürfen das Gerät nicht bedienen.
Zur Gewährleistung der sicheren Handhabung muss die Be-
dienperson unbedingt diese Betriebsanleitung lesen, um sich
mit der Handhabung des Gerätes vertraut zu machen (1).
Unzureichend informierte Bediener können sich und andere
Personen durch unsachgemäßen Gebrauch gefährden.
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Motorsense nur an Benutzer ausleihen, die Erfahrung mit
einer Motorsense haben. Die Betriebsanleitung ist dabei zu
übergeben.
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Erstbenutzer sollten sich vom Verkäufer einweisen lassen, um
sich mit den Eigenschaften des motorbetriebenen Schneidens
vertraut zu machen.
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Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen die Motorsense
nicht benutzen. Jugendliche über 16 Jahre sind von diesem
Verbot ausgenommen, wenn sie zum Zwecke der Ausbildung
unter Aufsicht eines Fachkundigen stehen.
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Das Arbeiten mit der Motorsense erfordert hohe Aufmerksam-
keit.
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Nur in guter körperlicher Verfassung arbeiten. Alle Arbeiten
ruhig und umsichtig durchführen. Der Bediener ist gegenüber
Dritten verantwortlich.
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Niemals unter Einfl uss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten
arbeiten (2).
Persönliche Schutzausrüstungen
-
Die Kleidung soll zweckmäßig, d. h. eng anliegend aber nicht
hinderlich sein. Keinen Körperschmuck oder Kleidungen tragen,
die ein Verfangen an Buschwerk oder Sträuchern ermöglichen.
Bei langen Haaren unbedingt Haarnetz tragen.
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Um beim Sensen Verletzungen von Kopf, Augen, Hand,
Fuß sowie Gehörschäden zu vermeiden, müssen die
nachfolgend beschriebenen Körperschutzaus rüstungen
und Körperschutzmittel getragen werden.
- Das Tragen eines Schutzhelmes wird empfohlen; beim Arbeiten
in Waldgebieten ist es unbedingt erforderlich. Der Schutzhelm
(1) ist regelmäßig auf Beschädigungen hin zu überprüfen
und spätestens nach 5 Jahren auszutauschen. Nur geprüfte
Schutzhelme verwenden.
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Der Gesichtsschutz (2) des Helmes hält aufgewirbeltes Schnitt-
gut oder weggeschleuderte Gegenstände ab. Um Verletzungen
der Augen zu vermei den, ist zusätzlich zum Gesichtsschutz
eine Schutzbrille zu tragen.
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Zur Vermeidung von Gehörschäden sind geeignete persönliche
Schallschutzmittel zu tragen. (Gehörschutz (3), Kapseln,
Wachswatte etc.) Oktavbandanalyse auf Anfrage.
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Die Sicherheits-Forstjacke (4) hat sig nalfarbene Schulterparti-
en. Arme und Hals sind immer durch Kleidung zu Schützen.
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Die Sicherheits-Latzhose (5) hat 22 Lagen Nylongewebe und
schützt vor Schnittverletzungen. Ihre Verwendung wird dringend
empfohlen. Auf jeden Fall eine lange Hose aus festem Stoff
tragen.
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Arbeitshandschuhe (6) aus festem Leder gehören zur
vorschrifts mäßigen Ausrüstung und sind beim Arbeiten mit
der Motorsense ständig zu tragen.
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Beim Arbeiten mit der Motorsense sind Sicherheitsschuhe
bzw. Sicherheitsstiefel (7) mit griffi ger Sohle, Stahl kappe
und ein Beinschutz zu tragen. Das Sicherheitsschuhwerk mit
Schnitt schutzeinlage bietet Schutz vor Schnittverletzungen
und gewährleistet einen sicheren Stand.
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