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Übergabe Der Anlage Und Der Bedienungsanleitung; Garantie Und Haftung - Riello RS 410/M MZ Montage- Und Bedienungsanleitung

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2.1.4
Übergabe der Anlage und der
Bedienungsanleitung
Bei der Übergabe der Anlage ist es erforderlich, dass:
 die Bedienungsanleitung vom Lieferant der Anlage dem
Anwender mit dem Hinweis übergeben wird, dass es im
Installationsraum des Wärmeerzeugers aufzubewahren ist.
 Auf der Bedienungsanleitung angegeben sind:
– die Seriennummer des Brenners;
.........................................................................................
– die Anschrift und Telefonnummer der nächstgelegenen
Kundendienststelle.
.........................................................................................
.........................................................................................
.........................................................................................
2.2

Garantie und Haftung

Der Hersteller garantiert für seine neuen Produkte ab dem Datum
der Installation gemäß den gültigen Bestimmungen und / oder
gemäß dem Kaufvertrag. Prüfen Sie bei erstmaliger Inbetrieb-
nahme, ob der Brenner unversehrt und vollständig ist.
Die Nichteinhaltung der Angaben in diesem
Handbuch, Nachlässigkeit beim Betrieb, eine fal-
sche Installation und die Vornahme von nicht ge-
nehmigten Änderungen sind ein Grund für die
ACHTUNG
Aufhebung der Garantie seitens des Herstellers,
die dieser für den Brenner gewährt.
Im Besonderen verfallen die Garantie- und Haftungsansprüche
bei Personen- und / oder Sachschäden, die auf einen oder meh-
rere der folgenden Gründe rückführbar sind:
 falsche Installation, Inbetriebnahme, Einsatz und Wartung
des Brenners;
 falscher, fehlerhafter und unvernünftiger Einsatz des Bren-
ners;
 Eingriffe durch unbefugtes Personal;
 Vornahme von nicht genehmigten Änderungen am Gerät;
 Verwendung des Brenners mit defekten, falsch angebrach-
ten und/oder nicht funktionstüchtigen Sicherheitsvorrichtun-
gen;
 Installation zusätzlicher Bauteile, die nicht gemeinsam mit
dem Brenner einer Abnahmeprüfung unterzogen wurden;
 Versorgung des Brenners mit unangemessenen Brennstof-
fen;
 Defekte in der Anlage für die Brennstoffversorgung;
 weiterer Einsatz des Brenners im Störungsfall;
 falsch ausgeführte Reparaturen und/oder Revisionen;
 Änderung der Brennkammer durch Einführung von Einsät-
zen, welche die baulich festgelegte, normale Entwicklung
der Flamme verhindern;
 ungenügende und unangemessene Überwachung und
Pflege der Bauteile des Brenners, die dem stärksten Ver-
schleiß unterliegen;
 Verwendung von anderen als die Original-Bauteile als
Ersatzteile, Bausätze, Zubehör und Optionals;
 Ursachen höherer Gewalt.
Der Hersteller lehnt außerdem jegliche Haftung für die Nicht-
einhaltung der Angaben in diesem Handbuch ab.
Allgemeine Informationen und Hinweise
5
 Der Lieferant der Anlage den Anwender genau hinsichtlich
folgender Themen informiert:
– dem Gebrauch der Anlage;
– den eventuellen weiteren Abnahmen, die vor der Aktivie-
rung der Anlage durchgeführt werden müssen;
– der Wartung und der Notwendigkeit, die Anlage minde-
stens einmal pro Jahr durch einen Beauftragten des Her-
stellers oder einen anderen Fachtechniker zu prüfen.
Zur Gewährleistung einer regelmäßigen Kontrolle emp-
fiehlt der Hersteller einen Wartungsvertrag abzuschließen.
D
20075343

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Diese Anleitung auch für:

Rs 310/m mzRs 510/m mzRs 610/m mz

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