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Riello Burners Gulliver BLU BG1 Type 371 T1 Montage Und Bedienungs Anleitung Seite 21

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B
Abb. 12 – Den Düsenstock (1) heraus-
nehmen, nachdem vorher die Schrauben (2) ge-
lockert, die Mutter (3) gelöst, die Zündkabel (6)
vom Steuergerät, die Steckdose (4) und den
Flammendetektor (5) abgenommen wurden.
– Die Zündkabel (6) von den Elektroden abnehmen,
den Stauscheibenhalter (9) vom Düsenstock (1)
herausnehmen, nachdem die Schraube (3, Abb.
15, Seite 8) gelockert wurde.
Die Düse (10) richtig anschrauben, wie abge-
bildet .
ACHTUNG
Bei der Wiedermontage des Düsenstockes die
Mutter (3) anschrauben wie in Abb. 13 darge-
stellt .
– Um eine hermetische Dichtheit der Stauscheibe
in ihrem Sitz zu gewahrleisten, überprüfen dass
mindestens 1 mm Federung zwischen Düsen-
stock und Gehäuse existiert. Demzufolge muss
der Sperrbolzen (Splint) (11) mindestens 1 mm
von der Flansch des Düsenstockes vorstrecken.
2
PUMPENDRUCK
– Wird werksseitig auf 12 bar eingestellt.
Veränderungen werden mit Hilfe der Schrau-
be (5, Abb. 7, S. 4) vorgenommen.
3
LUFTKLAPPENEINSTELLUNG
(siehe Abb. 12)
– Die Einstellung erfolgt mit Hilfe der Schraube
(7), nachdem man vorher die Mutter (8) gelok-
kert hat .
– Die in der Tabelle aufgeführten Werte gelten bei
12% CO 2 auf Meereshöhe.
– Bei Brennerstillstand schließt die Luftklappe
automatisch, bis zu einem max. Unterdruck
im Schornstein von 0,5 mbar.
EINSTELLUNG DER SCHLITZE FÜR DEN
ABGASREZIRKULATION (Siehe Abb. 14)
Das Flammenrohr hat eine Einrichtung für die Ein-
stellung der Schlitze für den Abgasrezirkulation;
das Rezirkulationssystem erlaubt die Reduktion
der Pulsationen bei dem Brennerstart.
Der Brenner wird mit den voll geöffneten
Schlitzen im Werk eingestellt.
Für diese Einstellung die folgenden Operationen
ausführen:
– Die Schraube (1) lösen;
– Den Ring (2) drehen, die Schlitze bis zur Besei-
tigung der Pulsationen teilweise schließen,
nachdem man geprüft hat, daß die Verbren-
nungswerte der Grenzwerte der gültigen Vor-
schriften entsprechen;
– Die Schraube (1) anziehen.
2318
Abb. 12
3
Abb. 13
ANZIEHEN, OHNE BIS ZUM
ANSCHLAG AUSZUFAHREN
Abb. 14
7
D
S7266
D5684
S7329

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