Entsorgung der Lautsprecher
Altgeräte dürfen nicht in den Hausmüll!
Sollte das Gerät einmal nicht mehr benutzt
werden können, so ist jeder Verbraucher
gesetzlich verpflichtet, Altgeräte getrennt
vom Hausmüll z.B. bei einer Sammelstelle seiner
Gemeinde / seines Stadtteils abzugeben. Damit wird
gewährleistet, dass die Altgeräte fachgerecht ver-
wertet und negative Auswirkungen auf die Umwelt
vermieden werden.
Deshalb sind Elektrogeräte mit dem abgebildeten
Symbol gekennzeichnet.
Umweltschutz
• Definion 5S
11