Montage
2.3
Zertifikate und Zulassungen
CE-Zeichen, Konformitätserklärung
Der Prozessanzeiger ist nach dem Stand der Technik betriebssicher gebaut und geprüft und hat
das Werk in sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand verlassen. Das Gerät berücksichtigt
die einschlägigen Normen und Vorschriften nach IEC 61 010-1 "Sicherheitsbestimmungen für
elektrische Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte".
Das in dieser Betriebsanleitung beschriebene Gerät erfüllt somit die gesetzlichen Anforderungen
der EU-Richtlinien. Der Hersteller bestätigt die erfolgreiche Prüfung des Gerätes mit der Anbrin-
gung des CE-Zeichens.
Die Übersicht aller verfügbaren Zertifikate und Zulassungen finden Sie in den Technischen
Informationen Kapitel 10.
3
Montage
3.1
Warenannahme, Transport, Lagerung
Die zulässigen Umgebungs- und Lagerbedingungen sind einzuhalten. Genaue Spezifikationen
hierzu finden Sie im Kapitel "Technische Daten".
3.1.1 Warenannahme
Kontrollieren Sie nach der Warenannahme folgende Punkte:
• Sind Verpackung oder Inhalt beschädigt?
• Ist die gelieferte Ware vollständig? Vergleichen Sie den Lieferumfang mit Ihren Bestellanga-
ben.
3.1.2 Transport und Lagerung
Beachten Sie folgende Punkte:
• Für Lagerung und Transport ist das Gerät stoßsicher zu verpacken. Dafür bietet die Original-
verpackung optimalen Schutz.
• Die zulässige Lagerungstemperatur beträgt -40 bis +85°C (-40 bis +185 °F); die Lagerung in
den Grenztemperaturbereichen ist zeitlich begrenzt (maximal 48 Stunden).
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RIA45
Endress+Hauser