1. Sicherheitstechnische Hinweise
Vor Inbetriebnahme die Betriebsanlei-
tung durchlesen und beachten:
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Warnschild
In dieser Betriebsanleitung haben wir
alle Stellen, die Ihre Sicherheit betref-
fen, mit diesem Zeichen versehen. Ge-
ben Sie alle Sicherheitsanweisungen
auch an andere Benutzer weiter.
Bestimmungsgemäße
Verwendung
Die Maschine entspricht dem Stand der
Technik sowie den geltenden Sicher-
heitsbestimmungen zum Zeitpunkt des
Inverkehrbringens im Rahmen ihrer be-
stimmungsgemäßen Verwendung.
Die Kehrmaschine einschließlich der
vom Hersteller freigegebenen An-
bauteile ist für den üblichen Einsatz in
der Anlagen- und Wegepflege gebaut,
um losen Schmutz zu kehren bzw. auf-
zunehmen, und kann nach dem Um-
bau auf entsprechende Bürsten bzw.
Räumschild auch als Schneeräumgerät
eingesetzt werden (bestimmungsgemä-
ßer Gebrauch).
Jeder darüber hinausgehende Ge-
brauch gilt als nicht bestimmungsge-
mäß. Für hieraus resultierende Schä-
den haftet der Hersteller nicht; das Ri-
siko hierfür trägt allein der Benutzer.
Beim Einsatz der Kehrmaschine auf
öffentlichen Straßen müssen die Be-
stimmungen der nationalen Straßen-
verkehrsvorschriften eingehalten wer-
den (Rückstrahler, Beleuchtung etc.).
Zur bestimmungsgemäßen Verwen-
dung gehört auch die Einhaltung der
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Kehrmaschine agria 7100 Cleanstar premium
vom Hersteller vorgeschriebenen Be-
triebs-, Wartungs- und Instand-
haltungsbedingungen.
Eigenmächtige Veränderungen an der
Kehrmaschine schließen eine Haftung
des Herstellers für daraus resultieren-
de Schäden aus.
Die Maschine muss entsprechend den
Vorgaben in der Betriebsanleitung von
unterwiesenen Bedienern betrieben
werden.
Bei nicht bestimmungsgemäßer Ver-
wendung der Maschine werden Perso-
nen gefährdet, können die Maschine
und andere Sachwerte des Betreibers
beschädigt werden und kann die Funk-
tion der Maschine beeinträchtigt sein.
Jede nicht bestimmungsgemäße Ver-
wendung sowie alle nicht in dieser An-
leitung beschriebenen Tätigkeiten an
der Maschine sind unerlaubter Fehl-
gebrauch außerhalb der gesetzlichen
Haftungsgrenze des Herstellers.
Vernünftigerweise vorhersehba-
re Fehlanwendungen
Vorhersehbarer Fehlgebrauch bzw. un-
sachgemäße Handhabung sind unter
anderem:
- entfernte oder manipulierte Schutz-
und Sicherheitseinrichtungen
- Verwendung nicht freigegebenen Zu-
behörs
- nicht eingehaltene Wartungsintervalle
- unterlassene Messungen und Prüfun-
gen zur Früherkennung von Schäden
- unterlassener Verschleißteilwechsel
- fehlerhaft oder nicht korrekt ausgeführte
Wartungs- und Reparaturarbeiten
- nicht bestimmungsgemäße Verwen-
dung.