Planungs- und Betriebshinweise
Bei Heizungsanlagen mit folgenden Gegebenheiten ist das Füll-
und Ergänzungswasser zu enthärten:
Die Summe Erdalkalien des Füll- und Ergänzungswassers liegt
über dem Richtwert.
Höhere Füll- und Ergänzungswassermengen sind zu erwarten.
Das spezifische Anlagenvolumen ist höher als 20 Liter/kW Heiz-
leistung. Bei Mehrkesselanlagen ist dabei die Leistung des
kleinsten Heizkessels einzusetzen.
Bei der Planung ist folgendes zu beachten:
Abschnittsweise sind Absperrventile einzubauen. Damit wird
vermieden, dass bei jedem Reparaturfall oder jeder Anlagener-
weiterung das gesamte Heizwasser abgelassen werden muss.
Bei Anlagen > 50 kW ist zur Erfassung der Füll- und Ergän-
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zungswassermenge ein Wasserzähler einzubauen. Die einge-
füllten Wassermengen und die Wasserhärte sind in die
Serviceanleitungen der Heizkessel einzutragen.
Bei Anlagen mit einem spezifischen Anlagenvolumen höher als
20 Liter/kW Heizleistung (Bei Mehrkesselanlagen ist dabei die
Leistung des kleinsten Heizkessels einzusetzen) sind die Anfor-
derungen der nächsthöheren Gruppe der Gesamtheizleistung
(gemäß Tabelleauf Seite 37) anzuwenden. Bei gravierenden
Überschreitungen (> 50 Liter/kW) ist auf Summe der Erdalkalien
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0,02 mol/m
zu enthärten.
Bei Anlagen mit Umlauf-Wasserheizern mit einer Gesamtheizleis-
tung von < 50 kW und einer Summe Erdalkalien des Füll- und
Ergänzungswassers > 3,0 mol/m
henden Maßnahmen erforderlich:
Vorzugsweise Enthärtung des Füll- und Ergänzungswassers.
Installation eines Filters oder einer Abscheidevorrichtung im
Heizungsvorlauf.
Vermeidung von Schäden durch wasserseitige Korrosion
Die heizwasserseitige Korrosionsbeständigkeit der in Heizungs-
anlagen und Wärmeerzeugern eingesetzten Eisenwerkstoffe
beruht auf der Abwesenheit von Sauerstoff im Heizungswasser.
Der mit der Erstbefüllung und bei Nachfüllungen mit dem Wasser
in die Heizungsanlage gelangende Sauerstoff reagiert, ohne
Schäden zu verursachen, mit den Werkstoffen der Anlage.
Die charakteristische Schwarzfärbung des Wassers nach einiger
Betriebszeit zeigt an, dass hier kein freier Sauerstoff mehr vor-
handen ist. Die technischen Regeln, insbesondere die VDI-Richtli-
nie 2035-2 empfehlen daher, Heizungsanlagen so auszulegen
und zu betreiben, dass der ständige Zutritt von Sauerstoff in das
Heizungswasser nicht möglich ist.
Der Zutritt von Sauerstoff während des Betriebs kann üblicher-
weise nur erfolgen:
über durchströmte offene Ausdehnungsgefäße
durch Unterdruck in der Anlage
über gasdurchlässige Bauteile.
Geschlossene Anlagen
ßen
bieten bei richtiger Größe und richtigem Systemdruck einen
guten Schutz vor dem Eindringen von Sauerstoff aus der Luft in
die Anlage. Der Druck muss an jeder Stelle der Heizungsanlage,
auch an der Saugseite der Pumpe, und bei jedem Betriebszustand
über dem Druck der umgebenden Atmosphäre liegen. Der Vor-
druck des Membran-Ausdehnungsgefäßes ist mindestens bei der
jährlichen Wartung zu prüfen. Zu Druckhaltesystemen und Korro-
sion siehe auch Kapitel 2.1 Allgemeine Planungshinweise. Der
VIESMANN
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(Fortsetzung)
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ist zusätzlich eine der nachste-
z. B. mit Membran- Ausdehnungsgefä-
Betriebshinweise:
Die Inbetriebnahme einer Anlage soll stufenweise, beginnend
mit der geringsten Leistung des Heizkessels, bei hohem Heiz-
wasserdurchfluss erfolgen. Damit wird eine örtliche Konzentra-
tion der Kalkablagerungen auf den Heizflächen des
Wärmeerzeugers vermieden.
Bei Mehrkesselanlagen sollen alle Heizkessel gleichzeitig in
Betrieb genommen werden, damit die gesamte Kalkmenge nicht
auf die Wärmeübertragungsfläche nur eines Heizkessels aus-
fällt.
Bei Erweiterungs- und Reparaturarbeiten sind nur die unbedingt
notwendigen Netzabschnitte zu entleeren.
Sind wasserseitige Maßnahmen erforderlich, muss schon die
Erstbefüllung der Heizungsanlage zur Inbetriebnahme mit auf-
bereitetem Wasser erfolgen. Dies gilt auch für jede Neubefül-
lung z.B. nach Reparaturen oder Anlagenerweiterungen und für
alle Ergänzungswassermengen.
Filter, Schmutzfänger oder sonstige Abschlämm- oder Abschei-
devorrichtungen im Heizwasserkreislauf sind nach Erst- oder
Neuinstallation öfter, später nach Bedarf in Abhängigkeit der
Wasseraufbereitung (z.B. Härtefällung) zu kontrollieren, zu rei-
nigen und zu betätigen.
Bei Beachtung dieser Hinweise wird die Bildung von Kalkablage-
rungen auf den Heizflächen minimiert.
Sind durch Nichtbeachtung der VDI-Richtlinie 2035 schädliche
Kalkablagerungen entstanden, ist eine Einschränkung der
Lebensdauer der eingebauten Heizgeräte in den meisten Fällen
bereits eingetreten. Die Entfernung der Kalkablagerungen kann
eine Option zur Wiederherstellung der Betriebstauglichkeit sein.
Diese Maßnahme ist durch eine Fachfirma auszuführen. Die Hei-
zungsanlage ist vor Neuinbetriebnahme auf Schäden zu untersu-
chen. Um eine erneute übermäßige Bildung von Steinbelag zu
vermeiden, müssen die fehlerhaften Betriebparameter unbedingt
korrigiert werden.
Einsatz von gasdurchlässigen Bauteilen, z. B. nicht diffusions-
dichte Kunststoffleitungen in Fußbodenheizungen ist zu vermei-
den. Werden sie doch verwendet, dann ist eine Systemtrennung
vorzusehen. Diese muss das durch die Kunststoffrohre fließende
Wasser durch einen Wärmetauscher aus korrosionsbeständigem
Material von den anderen Heizkreisen
ger trennen.
Bei einer korrosionstechnisch geschlossenen Warmwasser-Hei-
zungsanlage, bei der die vorgenannten Punkte berücksichtigt
wurden, sind zusätzliche Korrosionsschutzmaßnahmen nicht
erforderlich. Besteht jedoch die Gefahr des Sauerstoffeinbruchs,
dann sind zusätzliche Schutzmaßnahmen durchzuführen, z. B.
durch Zugeben von Sauerstoffbindemittel Natriumsulfit (5 -
10 mg/Liter im Überschuss). Der pH-Wert des Heizungswassers
soll 8,2 bis 9,5 betragen.
Sind Bauteile aus Aluminium vorhanden, gelten davon abwei-
chende Bedingungen.
Werden Chemikalien zum Korrosionsschutz eingesetzt, empfeh-
len wir, sich die Unbedenklichkeit der Zusätze gegenüber den
Kesselwerkstoffen und den Werkstoffen anderer Bauteile der Hei-
zungsanlage vom Hersteller der Chemikalien bescheinigen zu las-
sen. Wir empfehlen, sich bei Fragen der Wasseraufbereitung an
entsprechende Fachfirmen zu wenden.
Weitere detaillierte Angaben sind in der VDI-Richtlinie 2035-2 zu
finden.
VITOCROSSAL / VITOTRANS 333
z. B. vom Wärmeerzeu-