Schleppen von Anhängern oder Abschleppen darf nur gelegentlich, auf befestig-
ten Fahrwegen und in der Ebene, mit einer maximalen Abweichung von +/- 1% und
höchstens mit einer Geschwindigkeit von 5 km/h durchgeführt werden. Ein Dauerbe-
trieb mit Anhängern ist nicht gestattet.
Während des Ziehens darf sich keine Last auf den Gabeln befinden.
Die für das Fahrzeug angegebene maximale Anhängelast für ungebremste und/oder
gebremste Anhänger darf nicht überschritten werden. Die angegebene Anhängelast
gilt nur für die Behelfskupplung im Gegengewicht des Gabelstaplers. Falls eine an-
dere Anhängekupplung an den Stapler angebracht wird, müssen die Vorschriften des
Kupplungsherstellers mit berücksichtigt werden.
Nach dem Ankoppeln muß der Fahrer vor Fahrantritt prüfen, daß die Anhängekupp-
lung gegen Lösen gesichert ist.
Schleppende Fahrzeuge müssen so betrieben werden, daß ein sicheres Fahren und
Abbremsen des Schleppzuges bei allen Fahrbewegungen gewährleistet ist.
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