6.8
Wiederinbetriebnahme
Die Wiederinbetriebnahme nach Reinigungen oder Arbeiten zur Instandhaltung darf
erst erfolgen, nachdem folgende Tätigkeiten durchgeführt wurden:
– Hupe auf Funktion prüfen.
– Hauptschalter auf Funktion prüfen.
– Bremse auf Funktion prüfen.
7
Stillegung des Flurförderzeuges
Wird das Flurförderzeug - z.B. aus betrieblichen Gründen - länger als 2 Monate still-
gelegt, darf es nur in einem frostfreien und trockenen Raum gelagert werden und die
Maßnahmen vor, während und nach der Stillegung sind wie beschrieben durchzufüh-
ren.
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Das Flurförderzeug muß während der Stillegung so aufgebockt werden, daß alle Rä-
der frei vom Boden kommen. Nur so ist gewährleistet, daß Räder und Radlager nicht
beschädigt werden.
Soll das Flurförderzeug länger als 6 Monate stillgelegt werden, sind weitergehende
Maßnahmen mit dem Service des Herstellers abzusprechen.
7.1
Maßnahmen vor der Stillegung
– Flurförderzeug gründlich reinigen.
– Bremsen überprüfen.
– Hydraulikölstand prüfen, ggf. nachfüllen (siehe Abschnitt 6.4).
– Alle nicht mit einem Farbanstrich versehenen mechanischen Bauteile mit einem
dünnen Öl- bzw. Fettfilm versehen.
– Flurförderzeug nach Schmierplan abschmieren (siehe Abschnitt 5).
– Batterie laden (siehe Kapitel D).
– Batterie abklemmen, reinigen und die Polschrauben mit Polfett einfetten.
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Zusätzlich sind die Angaben des Batterieherstellers zu beachten.
– Alle freiliegenden elektrischen Kontakte mit einem geeigneten Kontaktspray ein-
sprühen.
7.2
Maßnahmen während der Stillegung
Alle 2 Monate:
– Batterie laden (siehe Kapitel D).
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Batteriebetriebene Flurförderzeuge:
Das regelmäßige Aufladen der Batterie ist unbedingt durchzuführen, da sonst durch
die Selbstentladung der Batterie eine Unterladung eintreten würde, die durch die da-
mit verbundene Sulfatierung die Batterie zerstört.
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