GARANTIEGEBER
Swegon ILTO Oy
Asessorinkatu 10, 20780 S:t Karins�
GARANTIEZEIT
Ab Kaufdatum wird eine Garantie von zwei (2) Jahren gewährt�
UMFANG DER GARANTIE
Die Garantie umfasst in der Garantiezeit entstehende Fehler, die dem Hersteller gemeldet oder von diesem oder seinem Vertreter festgestellt werden
und die Konstruktions-, Produktions- oder Materialfehler sowie Folgefehler am Produkt selbst betreffen� Die oben genannten Fehler werden beho-
ben, indem das Gerät wieder funktionstauglich gemacht wird�
ALLGEMEINE GARANTIEBEGRENZUNGEN
Die Verantwortung des Garantiegebers ist auf diese Garantiebedingungen begrenzt, und die Garantie umfasst keine Eigentums- oder Personenschä-
den� Mündliche Absprachen über diese Garantiebedingungen hinaus haben keine Gültigkeit�
BEGRENZUNGEN DER GARANTIEVERANTWORTUNG
Diese Garantie gilt unter der Voraussetzung, dass das Produkt unter normalen oder unter vergleichbaren Bedingungen für den vorgesehenen Zweck
verwendet wird und dass die Anleitungen beachtet wurden�
Die Garantie umfasst keine Schäden, die verursacht wurden durch:
- Transport des Produkts
- unachtsame Verwendung oder Überbelastung des Produkts
- Nichtbeachtung der Anleitungen für Installation, Betrieb, Wartung und Pflege
- falsche Installation oder falsche Platzierung des Produkts
- Umstände, für die der Garantiegeber nicht verantwortlich ist, wie große Spannungsschwankungen, Blitzeinschlag, Brand oder andere Unglücksfälle
- Reparaturen, Instandhaltung oder Konstruktionsänderungen, die von nicht autorisierten Personen durchgeführt wurden
- die Garantie umfasst ebenfalls keine für die einwandfreie Funktion unerheblichen Fehler, beispielsweise Kratzer auf der Oberfläche�
- Teile, die durch Gebrauch und normale Abnutzung einem größeren Fehlerrisiko ausgesetzt sind, beispielsweise Lampen, Glas-, Porzellan-, Papier-
und Kunststoffteile sowie Sicherungen, sind nicht in der Garantie eingeschlossen�
- Die Garantie gilt nicht für Einstellungen, Informationen zur Anwendung, Pflege, Service oder Reinigung, die normalerweise in den Anleitungen
beschrieben werden oder Arbeiten, die vom Anwender fehlerhaft oder unter Nichtbeachtung der Warn- und Installationsanleitungen ausgeführt
wurden, bzw� Folgeschäden daraus�
RECHNUNGSLEGUNGEN WÄHREND DER GARANTIEZEIT
Der autorisierte Servicepartner stellt dem Kunden keine Rechnungen für Reparaturen, ausgetauschte Teile, für die Reparatur notwendige Transporte
oder Reisekosten, die unter die Garantie fallen�
Dies setzt jedoch voraus, dass:
- die defekten Teile dem autorisierten Servicepartner ausgehändigt werden�
- die Reparaturen zur normalen Arbeitszeit begonnen und ausgeführt werden� Für eilige Reparaturen oder Reparaturen, die außerhalb der normalen
Arbeitszeit ausgeführt werden, darf der autorisierte Servicepartner jedoch Zusatzkosten in Rechnung stellen� Wenn der Fehler zu gesundheitlichen
Risiken oder deutlichen wirtschaftlichen Nachteilen führt, wird der Schaden jedoch ohne Berechnung von Zusatzkosten unmittelbar behoben�
- für die Reparatur des Produkts oder den Austausch fehlerhafter Teile Dienstfahrzeuge oder allgemeine Transportmittel verwendet werden können,
die laut Fahrplan verkehren (als allgemeine Transportmittel gelten nicht Boote, Flugzeuge oder Schneefahrzeuge)�
- Demontage- und Montagekosten für fest montierte Ausrüstungen am Einsatzort werden als normal angesehen�
WENN EIN FEHLER AUFTRITT
Wenn ein Fehler auftritt, hat der Kunde den Hersteller oder den autorisierten Servicepartner unverzüglich darüber zu informieren� Dabei ist anzuge-
ben, um welches Produkt es sich handelt (Produktmodell, Typenbezeichnung in der Garantiekarte oder auf dem Typenschild, Seriennummer), und die
Art des Fehlers sowie die Umstände, unter denen der Fehler aufgetreten ist, sind möglichst genau zu beschreiben� Wenn die Gefahr besteht, dass
der Fehler Folgeschäden in der Umwelt verursacht, ist das Gerät sofort abzuschalten� Eine Voraussetzung für die Gültigkeit der Garantie ist, dass der
Hersteller oder sein Vertreter vor der Reparatur die Möglichkeit erhält, den Fehler, für den die Garantie in Anspruch genommen wird, zu besichtigen�
Eine Voraussetzung für den Garantieanspruch ist außerdem, dass der Kunde nachweisen kann, dass die Garantie gültig ist (Einkaufsbeleg, Quittung)�
Garantieansprüche verfallen nach Ablauf der Garantiezeit, wenn sie nicht vorher schriftlich geltend gemacht wurden�
Änderungen vorbehalten�
Garantiebedingungen
W130.310112
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