23.1.7 Schmutzfänger
Zum Schutz der Wärmepumpe ist ein Schmutzfänger im Heizungs-Rücklauf einzubauen. Der
Einbau von Schmutzfängern oder anderen Veränderungen in die Zuleitung zum Sicherheitsventil
ist unzulässig.
WOLF empfiehlt einen Schlammabscheider mit Magnetitabscheider zum Schutz des Gerätes und
der Hocheffizienzpumpe vor Schmutz / Schlamm und Magnetit.
23.1.8 Taupunktwächter (TPW)
Für Flächenkühlsysteme (z.B. Fußbodenheizkreis, Kühldecke) ist ein Taupunktwächter (Zubehör) erforder-
lich. Falls mehrere Räume mit unterschiedlicher Raumluftfeuchte zum Kühlkreis gehören, müssen mehrere
Taupunktwächter montiert und in Reihe geschaltet werden. Die Anbringung erfolgt im zu kühlenden Raum
am Kühlkreisvorlauf. An dieser Stelle ist die Wärmedämmung zu entfernen.
Der Schaltpunkt des Taupunktwächters kann über ein Potentiometer zwischen 75 und 100 % rF eingestellt
werden (Werkseinstellung 90% rF).
Bei Bedarf kann der Taupunktwächter unmittelbar an der Inneneinheit installiert werden. Hier muss der
Schaltpunkt aber etwas reduziert werden, z.B. 85 % rF statt 90 % rF.
23.1.9 Pufferspeicher
Da auf der Wärmeabnahmeseite je nach Lastfall variable Durchflüsse auftreten können ist es zum störungs-
freien Betrieb der Wärmepumpe erforderlich den Mindestvolumenstrom sicherzustellen. Dies erfolgt in der
Regel durch Einbau eines Trenn- Pufferspeichers oder einer hydraulischen Weiche.
Bei allen Anlagen mit Heizkörpern, Einzelraumregelung (Thermostatventile), mehreren Wärmeer-
zeugern oder Heizkreisen ist ein Pufferspeicher zwingend notwendig! Ebenso bei Anlagen mit
der Zusatzfunktion PV-Anhebung oder Smart Grid für Heizbetrieb.
Für einen störungsfreien Betrieb wird aus dem Heizsystem Abtauenergie benötigt. Diese ist mit
einem Pufferspeicher mit mind. 35L Inhalt sicherzustellen. Falls nicht ausreichend Abtauenergie
verfügbar ist, kommt es zu Anlagenstörungen und zu einem vermehrten Einsatz des E-Heizstabs
um die Abtauungen erfolgreich zu beenden.
Bei leistungsgeregelten Luft-/Wasser-Wärmepumpen in Verbindung mit 100% Fußbodenheizung ist die Ver-
wendung eines Pufferspeichers nicht erforderlich, wenn folgende Punkte erfüllt sind:
Der Mindestvolumenstrom über das Heizsystem muß durch vollständiges Öffnen von mehreren Strängen
dauerhaft gewährleistet sein (schriftl. Einwilligung des Betreibers erforderlich). Der Mindestvolumenstrom
muss hierbei durch Druckverlustberechnung nachgewiesen werden.
Ggf. kann über den Ausgang A1 während dem Abtaubetrieb gezielt mehrere beheizte Heizkreise voll-
ständig geöffnet werden. Die Öffnungszeit des Ventils muß < als 20 sec. sein.
3066098_201809
Heizkreis anschließen
73