2
Sicherheitsvorschriften für die Instandhaltung
2.1
Personal für die Instandhaltung
Die Wartung und Instandhaltung des Flurförderzeugs darf nur durch den speziell für
diese Aufgaben geschulten Kundendienst des Herstellers erfolgen. Wir empfehlen
daher den Abschluss eines Wartungsvertrages mit dem zuständigen Vertrieb des
Herstellers.
2.2
Anheben und Aufbocken
WARNUNG!
Sicheres Anheben und Aufbocken des Flurförderzeugs
Zum Anheben des Flurförderzeugs dürfen Anschlagmittel nur an den dafür
vorgesehenen Stellen angeschlagen werden.
Arbeiten unter angehobenem Lastaufnahmemittel / angehobener Kabine dürfen nur
durchgeführt werden, wenn diese mit einer ausreichend starken Kette oder durch den
Sicherungsbolzen gesichert sind.
Um das Flurförderzeug sicher anzuheben und aufzubocken, ist wie folgt vorzugehen:
Flurförderzeug nur auf ebenem Boden aufbocken und gegen ungewollte
Bewegungen sichern.
Nur Wagenheber mit ausreichender Tragfähigkeit verwenden. Beim Aufbocken
muss durch geeignete Mittel (Keile, Hartholzklötze) ein Wegrutschen oder
Abkippen ausgeschlossen werden.
Zum Anheben des Flurförderzeugs dürfen Anschlagmittel nur an den dafür
vorgesehenen Stellen angeschlagen werden, siehe Seite 21.
Beim Aufbocken muss durch geeignete Mittel (Keile, Hartholzklötze) ein
Wegrutschen oder Abkippen ausgeschlossen werden.
50