3.
BETRIEBSZEITENEINSCHRÄNKUNG
In Wohn- und Kleinsiedlungsgebieten oder auf dem Gelände von Krankenhäusern und
Pflegeanstalten dürfen an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen von 20.00 bis
7.00 Uhr Rüttelplatten nicht betrieben werden.
Bitte beachten Sie auch die regionalen Vorschriften zum Lärmschutz.
4.
UMWELT
Abfälle bitte einer Wiederverwertung zuführen, und nicht als Müll entsorgen. Alle
Werkzeuge, Schläuche und Verpackungen sind zu sortieren, zum Wertstoffhof vor
Ort zu bringen und umweltgerecht zu entsorgen.
Der Einsatzort muss gegen eine Kontamination mit auslaufenden Betriebsstoffen geschützt
werden. Verbrauchte oder restliche Betriebsstoffe sind entsprechend der am Einsatzort
geltenden Vorschriften zum Umweltschutz dem Recycling zuzuführen.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer kommunalen Entsorgungsbehörde nach Möglichkeiten einer
umweltschonenden und sachgerechten Entsorgung.
5.
SICHERHEIT
Dieser Abschnitt der Betriebsanleitung gibt einen umfassenden Überblick über alle wichtigen
Sicherheitsaspekte für einen optimalen Schutz des Bedieners sowie für den sicheren und
störungsfreien Betrieb.
Bei einer Nichtbeachtung der in dieser Anleitung aufgeführten Handlungsanweisungen und
Sicherheitshinweise können erhebliche Gefahren entstehen.
BETRIEBSZEITENEINSCHRÄNKUNG
UMWELT / SICHERHEIT
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