1.
ALLGEMEINES
1.1
INFORMATIONEN ZUR BETRIEBSANLEITUNG
Diese Betriebsanleitung gibt wichtige Hinweise zum Umgang mit Rüttelplatten. Voraussetzung
für sicheres Arbeiten ist die korrekte Einhaltung aller angegebenen Sicherheitshinweise
und Handlungsanweisungen. Darüber hinaus sind die für den Einsatzbereich der Maschine
geltenden örtlichen Unfallverhütungsvorschriften und allgemeinen Sicherheitsbestimmungen
einzuhalten.
Die Betriebsanleitung ist vor Beginn der Erstinbetriebnahme sorgfältig durchzulesen! Sie ist
Produktbestandteil und muss an einem bekannten und für alle Benutzer jederzeit zugänglichen
Ort aufbewahrt werden.
Diese Dokumentation enthält Informationen zum Betrieb Ihrer Maschine und zwar ungeachtet
dessen, um welchen Maschinentyp es sich handelt. Aus diesem Grund werden Sie auch
Erläuterungen vorfinden, die sich nicht direkt auf Ihre Maschine beziehen.
Die Bezeichnung Maschine ersetzt die Handelsbezeichnung des Gegenstandes, auf den sich
diese Betriebsanleitung - siehe Deckblatt - bezieht.
Angaben über technische Daten, Abmessungen und Abbildungen der Maschine sowie
Änderungen sicherheitstechnischer Normen unterliegen der Fortentwicklung und sind daher
nicht in jedem Fall für die Lieferung verbindlich.
Druck- und Satzfehler vorbehalten.
1.2
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Wir haben uns bemüht, möglichst umfangreiche Informationen zur Unfallverhütung beim Betrieb
zu geben, können jedoch nicht für mangelnde Vollständigkeit aufgeführter Gefahrenpunkte und
-quellen zur Verantwortung gezogen werden.
Der Hersteller übernimmt keine Haftung für Schäden aufgrund:
–
Nichtbeachtung der Betriebsanleitung
–
Nicht bestimmungsgemäßer Verwendung der Maschine
–
Unsachgemäßer Montage, Inbetriebnahme, Bedienung und Wartung der Maschine
–
Betreiben der Maschine bei defekten Sicherheitseinrichtungen oder nicht ordnungsgemäß
angebrachten oder nicht funktionsfähigen Sicherheits- und Schutzvorrichtungen
–
Nichtbeachten der Hinweise in der Betriebsanleitung bezüglich Transport, Lagerung,
Funktion, Betrieb, Wartung und Pflege der Maschine
–
Eigenmächtige bauliche Veränderungen an der Maschine
–
Eigenmächtiges Verändern der Maschine
–
Mangelhafte Überwachung von Maschinenteilen, die einem Verschleiß unterliegen
–
Unsachgemäß durchgeführte Reparaturen
–
Katastrophenfälle durch Fremdkörpereinwirkung und höhere Gewalt
D
ALLGEMEINES
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