Erstinbetriebnahme
Die erstmalige Inbetriebnahme und
Anpassung der Regelung an die örtli-
chen und baulichen Gegebenheiten
müssen von Ihrem Heizungsfachbetrieb
vorgenommen werden.
Ihre Anlage ist voreingestellt
Die Regelung ist bereits ab Werk auf
einen Standardbetrieb voreingestellt.
Als Betreiber einer neuen Feuerungsan-
lage sind Sie verpflichtet, diese umge-
hend dem für Ihre Liegenschaft zustän-
digen Bezirksschornsteinfegermeister
zu melden. Der Bezirksschornsteinfe-
germeister erteilt Ihnen auch Auskünfte
über seine weiteren Tätigkeiten an Ihrer
Feuerungsanlage (z.B. regelmäßige
Messungen, Reinigung).
Ihre Heizungsanlage ist somit betriebs-
bereit. Die werkseitige Grundeinstellung
können Sie individuell nach Ihren Wün-
schen ändern.
Zuerst informieren
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