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Anhang

Garantie-Urkunde

Dem Verbraucher (Kunden) wird unbe-
schadet seiner Mängelansprüche gegen-
über dem Verkäufer eine Haltbarkeits-
garantie zu den nachstehenden Bedin-
gungen eingeräumt:
u
Neugeräte und deren Komponenten,
die aufgrund von Fabrikations- und/
oder Materialfehlern innerhalb von
24Monaten ab Kauf einen Defekt auf-
weisen, werden von Siemens nach
eigener Wahl gegen ein dem Stand der
Technik entsprechendes Gerät kosten-
los ausgetauscht oder repariert. Für
Verschleißteile (z.B. Akkus, Tastaturen,
Gehäuse) gilt diese Haltbarkeitsgaran-
tie für sechs Monate ab Kauf.
u
Diese Garantie gilt nicht, soweit der
Defekt der Geräte auf unsachgemäßer
Behandlung und/oder Nichtbeachtung
der Handbücher beruht.
u
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf
vom Vertragshändler oder vom Kunden
selbst erbrachte Leistungen (z.B. Instal-
lation, Konfiguration, Softwaredown-
loads). Handbücher und ggf. auf einem
separaten Datenträger mitgelieferte
Software sind ebenfalls von der Garan-
tie ausgeschlossen.
u
Als Garantienachweis gilt der Kauf-
beleg, mit Kaufdatum. Garantiean-
sprüche sind innerhalb von zwei Mona-
ten nach Kenntnis des Garantiefalles
geltend zu machen.
u
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponen-
ten, die im Rahmen des Austauschs an
Siemens zurückgeliefert werden,
gehen in das Eigentum von Siemens
über.
u
Diese Garantie gilt für in der Europäi-
schen Union erworbene Neugeräte.
Garantiegeberin ist die Siemens Home
& Office Communication Devices
GmbH, Erdberger Lände 26, A - 1031
Wien.
u
Weitergehende oder andere Ansprüche
aus dieser Herstellergarantie sind aus-
110
geschlossen. Siemens haftet nicht für
Betriebsunterbrechung, entgangenen
Gewinn und den Verlust von Daten,
zusätzlicher vom Kunden aufgespielter
Software oder sonstiger Informatio-
nen. Die Sicherung derselben obliegt
dem Kunden. Der Haftungsausschluss
gilt nicht, soweit zwingend gehaftet
wird, z.B. nach dem Produkthaftungs-
gesetz, in Fällen des Vorsatzes, der gro-
ben Fahrlässigkeit, wegen der Verlet-
zung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder wegen der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Der
Schadensersatzanspruch für die Verlet-
zung wesentlicher Vertragspflichten ist
jedoch auf den vertragstypischen, vor-
hersehbaren Schaden begrenzt, soweit
nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegt oder wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesund-
heit oder nach dem Produkthaftungs-
gesetz gehaftet wird.
u
Durch eine erbrachte Garantieleistung
verlängert sich der Garantiezeitraum
nicht.
u
Soweit kein Garantiefall vorliegt,
behält sich Siemens vor, dem Kunden
den Austausch oder die Reparatur in
Rechnung zu stellen. Siemens wird den
Kunden hierüber vorab informieren.
u
Eine Änderung der Beweislastregeln
zum Nachteil des Kunden ist mit den
vorstehenden Regelungen nicht ver-
bunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie
sich bitte an den Siemens Telefonservice.
Die Rufnummer entnehmen Sie bitte der
Bedienungsanleitung.

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