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Vereinbarungen Für Den Endverbraucher - Panasonic SDR-S150 Bedienungsanleitung

Sd camcorder
Inhaltsverzeichnis

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Vor dem Öffnen der CD-ROM lesen Sie bitte Folgendes.
Vereinbarungen für den Endverbraucher
Ihnen ("Lizenznehmer") wird eine Lizenz für die
Software erteilt, unter der Bedingung, dass die
Vereinbarungen und Konditionen für den
Endverbraucher ("Vereinbarung") akzeptiert
werden. Wenn der Lizenznehmer nicht die
Bedingungen dieser Vereinbarung akzeptiert,
geben Sie die Software sofort der Matsushita
Electric Industrial Co., Ltd. ("Matsushita") oder
Ihrem Händler zurück.
Artikel 1 Lizenz
Der Lizenznehmer hat das Recht die Software
zu verwenden, einschließlich der Informationen
auf der CD-ROM, der Bedienungsanleitung
und aller mitgelieferten Medien (zusammen
"Software"), aber alle anwendbaren Rechte auf
Patente, Wahrenzeichen, Handelszeichen und
Produktgeheimnisse der Software werden nicht
auf den Lizenznehmer übertragen.
Artikel 2 Verwendung durch Dritte
Der Lizenznehmer darf diese Software
ausschließlich im Rahmen dieser Vereinbarung
verwenden, kopieren, verändern, übertragen
oder Dritten, entgeltlich oder unentgeltlich die
Verwendung, Kopie oder Veränderung der
Software gestatten.
Artikel 3
Einschränkung des Kopierens der
Software
Der Lizenznehmer darf eine einzelne Kopie der
Software, ganz oder teilweise, nur zu
Sicherungszwecken erstellen.
Artikel 4 Computer
Dieses Programm darf nur für einen Computer
verwendet werden, es darf nicht für mehr als
einen Computer verwendet werden.
Artikel 5
Reverse Engineering, Dekompilierung
oder Deassemblierung
Der Lizenznehmer darf die Software nicht
analysieren, dekompilieren oder
deassemblieren, es gelten jedoch die im
Heimatland des Lizenznehmers geltenden
gesetzlichen Bestimmungen. Matsushita, oder
deren Vertriebspartner übernehmen keine
Haftung für Defekte dieser Software oder für
Schäden welche dem Lizenznehmer aufgrund
des Analysierens, Dekompilierens oder
Deassemblierens dieser Software entstehen.
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Artikel 6 Entschädigungen
Die Software wird "WIE SIE IST" ohne jegliche
Garantie ausgeliefert, weder ausdrücklich noch
indirekt, einschließlich, aber nicht begrenzt auf
Garantieverstöße, Marktfähigkeit und/oder
Eignung für bestimmte Zwecke. Matsushita
garantiert auch nicht die Fehlerfreie oder
ununterbrochene Funktion der Software.
Matsushita oder ihre Händler sind nicht haftbar
für Schäden des Lizenznehmers welche aus
der Verwendung der Software erwachsen.
Artikel 7 Exportkontrolle
Der Lizenznehmer willigt ein, die Software nicht
in irgendeiner Form ohne eine Exportlizenz,
unter den Bestimmungen des Landes in
welchen der Lizenznehmer ansitzt, zu
exportieren oder rückexportieren.
Artikel 8 Ende der Lizenz
Die Rechte des Lizenznehmers enden
automatisch, wenn der Lizenznehmer gegen
eine in den Vereinbarungen bestimmte Klausel
oder Kondition verstößt. In diesem Fall muss
der Lizenznehmer die Software und anhängige
Dokumentation mit samt aller Kopien auf
eigene Kosten zerstören.

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