Betriebsanleitung Gläser- und Geschirrspülmaschine
UPster U 500 M2
Haftung und Gewährleistung
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Haftung und Gewährleistung
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Sämtliche Verpflichtungen des Herstellers ergeben sich aus dem jeweiligen Kaufver-
trag, der auch die vollständige und allein gültige Gewährleistungsregelung enthält.
Diese vertragliche Gewährleistungsbestimmungen werden durch die Ausführungen
der Anleitung weder erweitert noch beschränkt.
Außerdem weisen wir Sie darauf hin, dass der Inhalt der Anleitung nicht Teil einer
früheren oder bestehenden Vereinbarung, Zusage oder eines Rechtsverhältnisses
ist oder diese abändern soll.
Wenn Sie die vorliegende Betriebsanleitung beachten, wird Ihre Spülmaschine stets
zu Ihrer vollsten Zufriedenheit arbeiten und eine lange Lebensdauer besitzen.
Die gelieferte Maschine entspricht dem zum Zeitpunkt der Fertigung/Lieferung gülti-
gen Stand der Technik und den gültigen Sicherheitsbestimmungen.
Die in der Betriebsanleitung angegebenen Informationen, Daten und Hinweise ent-
sprechen dem neuesten Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung. Aus den Angaben,
Abbildungen und Beschreibungen können keine Ansprüche auf bereits gelieferte
Anlagen geltend gemacht werden.
Ansprüche müssen sofort nach Feststellen des Mangels oder Fehlers beim
Hersteller angemeldet werden. Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden
sowie Betriebsstörungen sind ausgeschlossen, wenn sie auf eine oder mehrere der
folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
Bestimmungswidrige Verwendung.
•
Unsachgemäße Montage, Inbetriebnahme, Bedienung und Wartung.
•
Betreiben der Maschine oder Anlage bei defekten Sicherheitseinrichtungen o-
•
der nicht ordnungsgemäß angebrachten oder nicht funktionsfähigen Sicher-
heits- und Schutzvorrichtungen.
Nichtbeachtung der Hinweise in der Betriebsanleitung bezüglich Transport, La-
•
gerung, Montage, Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung.
Eigenmächtige bauliche Veränderungen oder Einstellungen an der Maschine
•
oder Anlage über den bestimmungsgemäßen Zweck hinaus.
Mangelhafte Überwachung von Teilen, die Verschleiß unterliegen.
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Einsatz von Verschleiß- und Ersatzteilen, die nicht vom Hersteller sind.
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Unsachgemäß durchgeführte Reparaturen, Inspektionen oder Wartungen.
•
Katastrophenfälle durch Fremdeinwirkung und höhere Gewalt.
•
Änderungen in Ausführung und Konstruktion vorbehalten!
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