Bedienelemente
© NetzschaJter [POWER]
Mit diesem Schalter wird das Instrument ein- und
ausgeschaltet. Beim Einschalten leuchtet anfänglich
die Anzeige-LED der Stirn men taste [PIANO 1] auf.
© Lautstärkeregler [MASTER VOLUME]
Der [MASTER VOLUME]-Regler dient zur
Einstellung der Gesamtlautstärke des eingebauten
Stereo-Verstärkers. Wenn ein Kopfhörer an der
HEADPHONES-Buchse (Seite 24) angeschlossen ist,
wird der [MASTER VOLUME]-Regler zur
Einstellung der Kopfhörerlautstärke verwendet.
© Klangfärbung-Wahltaste [BRILLIANCE]
Mit dieser Taste können Sie die Klangfärbung bzw.
das Timbre der gewählten Stimme verändern. Drei
Einstellungen stehen zur Wahl: MELLOW, NORMAL
und BRIGHT. Zum Auswählen der gewünschten
Klangfärbung drücken Sie die [BRILLIANCE]-Taste
wiederholt, bis die Anzeige der gewünschten
Einstellung leuchtet. In der Einstellung NORMAL
wird die jeweilige Stimme mit ihrem normalen Klang
erzeugt, während BRIGHT für einen helleren oder
"schärferen" Klang sorgt und MELLOW für einen
weicheren, "gefühlvolleren" Klang.
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© Halleffekt-Taste [REVERS]
Mit der [REVERB]-Taste können Sie eine Reihe
digitaler Halleffekte für noch größere Klangtiefe und
Ausdruckskraft zusch alten.
<> Einzelheiten siehe Seite 28.
© MIDI/Transponier-Tasle [MlDl/TRANSPOSE]
Die Taste [MIDI/TRANSPOSE] ermöglicht Zugriff
auf die Transponierfunktion (Verändern der Tonlage
der gesamten Tastatur nach oben oder unten), die
Einstellfunktion für Anschlagempfindlichkeit und die
MlDl-Funktionen. Einzelheiten hierzu finden Sie in
den Abschnitten "Transponierung" (Seite 30),
"Anschlagempfindlichkeit" (Seite 30) und "MIDI-
Funktionen" (Seite 32).
© Stimmentasten
Das CLP-I33 ist mit acht Stimmentasten ausgestattet.
Zum Wählen und Aufrufen einer Stimme drücken Sie
einfach auf die zugehörige Stimmen taste, wobei zur
Bestätigung die Anzeige-LED über der Taste
aufleuchtct. Das Instrument verfügt außerdem auch
über einen Dual-Modus, mit dem Sie zwei Stimmen
aktivieren und gleichzeitig auf der gesamten Tastatur
spielen können. Näheres hierzu erfahren Sie auf Seite
27.