Während des Probelaufes werden nochmals alle Leitungen und Armaturen auf Dichtheit
kontrolliert und gegebenenfalls neu eingedichtet.
Arbeitet die Hebeanlage ordnungsgemäß, so bleibt die Anlage im Automatikbetrieb.
7. Wartung/Instandhaltung
7.1 Inspektions- und Wartungsintervalle
Inspektions- und Wartungsintervalle nach DIN 1986 Teil 31: "Abwasserhebeanlagen sollen
monatlich einmal vom Betreiber durch Beobachtung eines Schaltspiels auf Betriebsfähigkeit
und Dichtheit geprüft werden. ...Die Anlage soll durch einen Fachkundigen gewartet werden.
Die Zeitabstände sollen nicht größer sein als
- ¼ Jahr bei Anlagen in gewerblichen Betrieben
- ½ Jahr bei Anlagen in Mehrfamilienhäusern
- 1 Jahr bei Anlagen in Einfamilienhäusern
7.2 Wartungsarbeiten
Vor allen Arbeiten an der Anlage Netzstecker ziehen!
7.2.1 Sammelbehälter
Den auf der Oberseite des Behälters befindlichen Revisionsdeckel öffnen und mit Hilfe eines
Schlauches den Behälter ausspritzen, um Schmutzablagerungen an den Behälterwänden zu
lösen.
7.2.2 Rückschlagklappe
Dazu den Absperrschieber der Druckleitung, falls vorhanden, schließen.
Zur Entleerung der Rückschlagklappe vom Restwasser befindet bei der Einzelanlage rechts
am Behälter eine mit einem Blindstopfen versehene Bohrung mit 1" Innengewinde. Hier kann
z. B. auch ein F+E Hahn installiert werden. Bei der Doppelanlage beseht diese Möglichkeit
nicht.
Nun den Revisionsdeckel öffnen und die Rückschlagklappe von innen reinigen.
7.2.3 Sonstiges
Alle weiterführenden Wartungsarbeiten müssen vom Kundendienst durchgeführt werden.
• Feste Stoffe, Faserstoffe, Teer, Sand, Zement, Asche, grobes Papier,
Papierhandtücher, Feuchttücher, Hygieneartikel, Pappe, Schutt, Müll,
Schlachtabfälle, Fette, Öle.
• Alle über der Rückstauebene liegenden Entwässerungsgegenstände (EN 12 056-1).
• Abwasser mit schädlichen Stoffen (DIN 1986-100), z. B. fetthaltiges Abwasser von
Großküchen. Die Einleitung darf nur über einen Fettabscheider nach DIN 4040-1
erfolgen.
• Abwässer, welche Inhaltsstoffe enthalten die die Materialien der Pumpe oder
Sammelbehälters angreifen oder schädigen
Nicht eingeleitet werden dürfen u. a.:
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