Allgemeine Hinweise
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Die Reinigung und Wartung ist einmal jährlich durchzuführen!
Dabei ist die Gesamtanlage auf ihre einwandfreie Funktion zu
prüfen. Aufgefundene Mängel sind umgehend zu beheben.
Wir empfehlen, einen Wartungsvertrag mit einer Fachfirma
abzuschließen.
2.3
Einweisung in die Funktion und Bedienung
Der Ersteller hat den Anlagenbetreiber mit der Funktion und
der Bedienung der Heizungsanlage vertraut zu machen und
ihm die technischen Unterlagen zu übergeben.
W
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