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Schwaiger DTR700HD Handbuch Seite 537

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(0221/46708700) oder über www.freen-
et.tv vornehmen. Hierdurch kommt der
jeweilige Einzelvertrag zwischen dem
Kunden und MB hinsichtlich
duktes freenet TV zustande (nachfolgend
Einzelvertrag). MB verzichtet hinsichtlich
der Annahmeerklärung des Kunden in
Bezug auf den Abschluss des jeweiligen
Einzelvertrages auf deren Zugang. Die
weiteren Vertragsbedingungen des Ein-
zelvertrages, insbesondere die Dauer der
Freischaltung des freenet TV-Produktes,
ergeben sich aus dem vom Kunden zuvor
entgeltlich erworbenen Freischaltcode.
3) Der Kunde kann die für den Abschluss
des jeweiligen Einzelvertrages nach vor-
stehendem Abs. 2 erforderlichen Frei-
schaltcodes entweder im stationären
Handel oder über www.freenet.tv ent-
geltlich erwerben.
3. Vertragsgegenstand von Grund- und
Einzelverträgen;
Zusatzangebote Dritter
1) Gegenstand des Grundvertrages sow-
ie der jeweiligen Einzelverträge zwis-
chen dem Kunden und MB ist allein die
technische Einräumung eines Zugangs
zum entschlüsselten Empfang (nachfol-
gend Freischaltung) von über DVB-T2
verschlüsselt
ausgestrahlten,
en Free-TV-Programmen (nachfolgend
freenet TVProgrammangebot). Die Be-
reitstellung der hierfür erforderlichen
Hardware selbst (Ziffer 4 Abs. 1) sowie
ein diesbezüglicher technischer Support
im Hinblick auf die Installation und die
allgemeine Fehlerbehebung sind nicht
Gegenstand der Verträge.
2) Gegenstand des Grundvertrages nach
Ziffer 2 Abs. 1 ist die Frei-schaltung des
freenet TV-Programmangebotes durch
MB zu den in diesen AGB freenet TV sowie
ggf. den Einzelverträgen niedergelegten
Bedingungen. MB gewährt dem Kunden
während der Laufzeit des Grundvertrag-
es, beginnend mit der erstmaligen Inbe-
triebnahme der Hardware (Ziffer 4 Abs.
1) durch den Kunden, eine Freischaltung
des Programmangebotes, ohne dass der
Kunde während dieser Zeit zur Zahlung
eines Entgeltes als Gegenleistung für die
des Pro-
gend Gratisfreischaltung). Die Dauer der
Gratisfreischaltung beträgt drei Monate.
3) Gegenstand des jeweiligen Einzelver-
trages nach Ziffer 2 Abs. 2 ist nach der
Gratisfreischaltung
TV-Programmangebotes durch MB für
die mit dem Freischaltcode bestimmte
Dauer.
4) MB ist nicht für die Inhalte des freenet
TV-Programmangebotes verantwortlich.
Der Umfang und die Zusammenstel-
lung des freenet TV-Programmangebo-
tes können sich während der Vertrag-
slaufzeit ändern. Der Kunde hat keinen
Anspruch auf einen bestimmten Inhalt
des freenet TV-Programmangebotes im
Rahmen seines mit MB abgeschlossenen
Grundvertrages bzw. abgeschlossener
Einzelverträge, es sei denn, MB hat dem
Kunden einen bestimmten Inhalt in Tex-
tform zugesagt. MB gewährleistet nicht,
dass
Teil des freenet TV-Programmangebotes
sind. Insbesondere kann die Zusammen-
stellung des freenet TV-Programmange-
privat-
botes bei der Nutzung von portabler
Hardware (z.B. USB-Sticks) abweichen.
Die jeweils aktuelle Zusammenstellung
des
freenet
wird MB unter www.freenet.tv/program-
mangebot veröffentlichen.
5) Sofern im Zusammenhang mit dem
Produkt freenet TV zusätzliche, separat
von Dritten angebotene andere Leistun-
gen wie z.B. Video-on-Demand- oder
Pay-TV-Angebote (Zusatzangebote Drit-
ter) vom Kunden gebucht werden, sind
bzw. werden diese nicht Gegenstand
des Grundvertrages oder der unter dem
Grundvertrag
zelverträge zwischen dem Kunden und
MB, sondern es gelten insoweit aus-
schließlich die zwischen dem Kunden
und dem jeweiligen Drittanbieter des
die
weitere,
bestimmte
Free-TV-Programme
TV-Programmangebotes
abgeschlossenen
-
kos-
Ein-
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