Brenneranschluß für MK-2
M10
132
245
Mindest-Kesselleistung
Typ MK-2
Leistung
Mind.-Kesselleist.
Brenner-Stufe 1
28
Brenneranschluß
Die Richtlinien der TRD 411 (Ölfeuerungen) und der TRD 412 (Gasfeuerungen)
sind zu beachten.
Die Gasinstallation der Anlage ist nach den Bestimmungen des DVGW-
Regelwerkes Gas und den technischen Anschlußbedingungen (TAB) des
Gasversorgungsunternehmens auszuführen und zu betreiben.
Brenneranschluß:
M8
Brennerplatte entsprechend dem Flammrohrdurchmesser ausschneiden und
Befestigungsgewinde entsprechend dem Brennerflansch bohren.
Türisolierung falls notwendig dem Flammrohrdurchmesser des Brenners anpassen.
Das Flammrohr soll mindestens 25 mm über die Türisolierung in den Feuerraum
ragen.
Befestigungsschrauben für Brennerflansch verwenden, die nicht weiter als 15
mm in die Kesseltür eingeschraubt werden können.
Freiblaseanschluß am Schauloch mit Anschluß am Brenner verbinden.
Brennerzuleitung nach Montage der Regelung am Brenner einstecken.
Es ist besonders darauf zu achten, daß die Feuerungsleistung auf die Kessel-
leistung abgestimmt ist.
Angaben des Brennerherstellers beachten!
Um Taupunktunterschreitungen zu vermeiden, sind folgende Mindest-Kessel-
leistungen bei 2-stufigen Brennern in der 1.- Stufe erforderlich:
320
kW
320
kW
190
380
440
500
378
436
494
230
265
300
560
670
780
552
669
785
330
400
470
900
1020
901
1017
540
610
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