Garantie-Urkunde
Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet seiner Mängelansprüche gegenüber dem
Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehenden Bedingungen eingeräumt:
Neugeräte und deren Komponenten, die aufgrund von Fabrikations- und/oder Mate-
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rialfehlern innerhalb von 24 Monaten ab Kauf einen Defekt aufweisen, werden von
Siemens nach eigener Wahl gegen ein dem Stand der Technik entsprechendes Gerät
kostenlos ausgetauscht oder repariert. Für Verschleißteile (z. B. Akkus, Tastaturen,
Gehäuse) gilt diese Haltbarkeitsgarantie für 6 Monate ab Kauf.
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der Geräte auf unsachgemäßer Behand-
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lung und/oder Nichtbeachtung der Handbücher beruht.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Vertragshändler oder vom Kunden selbst
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erbrachte Leistungen (z. B. Installation, Konfiguration, Softwaredownloads). Hand-
bücher und ggf. auf einem separaten Datenträger mitgelieferte Software sind eben-
falls von der Garantie ausgeschlossen.
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind
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innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis des Garantiefalles geltend zu machen.
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im Rahmen des Austauschs an Sie-
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mens zurückgeliefert werden, gehen in das Eigentum von Siemens über.
Diese Garantie gilt für in der Europäischen Union erworbene Neugeräte. Garantie-
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geberin ist die Siemens Aktiengesellschaft, Schlavenhorst 88, D-46395 Bocholt.
Weitergehende oder andere Ansprüche aus dieser Herstellergarantie sind ausge-
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schlossen. Siemens haftet nicht für Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn
und den Verlust von Daten, zusätzlicher vom Kunden aufgespielter Software oder
sonstiger Informationen. Die Sicherung derselben obliegt dem Kunden. Der Haf-
tungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkt-
haftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Ver-
letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehba-
ren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder
wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem
Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert sich der Garantiezeitraum nicht.
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Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich Siemens vor, dem Kunden den Aus-
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tausch oder die Reparatur in Rechnung zu stellen. Siemens wird den Kunden hie-
rüber vorab informieren.
Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nachteil des Kunden ist mit den vorste-
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henden Regelungen nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie sich bitte an Ihren Siemens-Kundenservice.
Anhang
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