2. INBETRIEBNAHME
Aufstellung
Der Herd kann ohne Sicherheitsabstand zwischen
Küchenmöbeln der gleichen Arbeitshöhe aufgestellt wer-
den.
Bitte beachten Sie dabei jedoch, dass bei diesen Möbeln
der Kunststoffbelag bzw. das Furnier mit hitzebeständi-
gen Klebern (150 °C) verarbeitet sein muss.
Bei nicht bekannter Furnierverklebung muss beim Aufstel-
len darauf geachtet werden, dass zu wärmeempfindlichen
Möbeln oder Geräten ein Mindestabstand von 3 cm ein-
gehalten wird, oder dass dazwischen eine wärmedämmen-
de Isolierung angebracht wird.
Das Gerät entspricht bezüglich des Schutzes gegen Feu-
ergefahr dem Typ Y (IEC 335-2-6).
Geräte dieses Typs dürfen nur einseitig neben höheren
Küchenmöbeln, Geräten oder Wänden eingebaut werden.
Fig. 4
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Herd ausrichten
Der Herd muss waagerecht und wandbündig aufgestellt
werden.
Passen Sie, wenn möglich, die Herdoberkante den ne-
benstehenden Möbeln an.
Unebenheiten des Fußbodens können durch Verstellen
der vier im Gerätesockel montierten Stellfüße waagerecht
ausgeglichen werden.
Zunächst muss der Geschirrwagen herausgenommen
werden:
• Heben Sie ihn etwas an und ziehen Sie ihn bis zum An-
schlag heraus; dann anheben und ganz herausziehen.
Die vier Stellfüße sind jetzt von oben erreichbar. Sie las-
sen sich leicht drehen, wenn der Herd zur Entlastung etwas
gekippt wird.
• Die Stellfüße je nach Bedarf höher oder tiefer drehen,
bis der Herd waagerecht steht.
Netzanschluss
• Der Anschluss an das Stromnetz muss unbedingt
durch einen Elektrofachmann erfolgen, der bei dem
zuständigen Energieversorgungsunternehmen zuge-
lassen ist.
Damit ist gewährleistet, dass die VDEBestimmungen
und die »Technischen Anschlussbedingungen « be-
achtet werden.
Wird das Gerät falsch angeschlossen, entfällt bei
einem Schaden der Garantieanspruch.
Für den elektrischen Anschluss des Herdes ist ein sepa-
rater Stromkreis erforderlich.
Der Anschluss darf nur den Schaltbildern entsprechend
erfolgen, die sich an der Rückwand- klappe befinden.
ACHTUNG! Zur Erfüllung der Sicherheitsvorschriften
muss installationsseitig eine allpolige Trennvorrichtung mit
einer Kontaktöffnung von mindestens 3 mm vorhanden
sein.
Als Netzanschlussleitung muss einer der nachfolgenden
Leitungstypen mit dem entsprechenden Nennquerschnitt
(3 x 4 mm2; 5 x 1 mm2 oder 4 x 2,5 mm2)
eingesetzt werden:
– Gummischlauchleitung H05RR-F oder H05RN-F
– Kunststoffschlauchleitung H05VV-F oder H05VVH2-F