Planungshinweise
(Fortsetzung)
■ Die Summe des gesamten Füll- und Ergänzungswassers während
der Lebensdauer der Anlage überschreitet nicht das Dreifache des
Wasserinhaltes der Heizungsanlage.
■ Das spezifische Anlagenvolumen ist geringer als 20 Liter/kW Heiz-
leistung. Bei Mehrkesselanlagen ist dabei die Leistung des kleinsten
Heizkessels einzusetzen.
■ Alle Maßnahmen zur Vermeidung wasserseitiger Korrosion nach
VDI 2035 Blatt 2 sind getroffen worden.
Bei Heizungsanlagen mit folgenden Gegebenheiten ist das Füll- und
Ergänzungswasser zu enthärten:
■ Die Summe Erdalkalien des Füll- und Ergänzungswassers liegt über
dem Richtwert.
■ Höhere Füll- und Ergänzungswassermengen sind zu erwarten.
■ Das spezifische Anlagenvolumen ist höher als 20 Liter/kW Heizleis-
tung. Bei Mehrkesselanlagen ist dabei die Leistung des kleinsten
Heizkessels einzusetzen.
Bei der Planung ist folgendes zu beachten:
■ Abschnittsweise sind Absperrventile einzubauen. Damit wird ver-
mieden, dass bei jedem Reparaturfall oder jeder Anlagenerweite-
rung das gesamte Heizwasser abgelassen werden muss.
■ Bei Anlagen > 50 kW ist zur Erfassung der Füll- und Ergänzungs-
wassermenge ein Wasserzähler einzubauen. Die eingefüllten Was-
sermengen und die Wasserhärte sind in die Serviceanleitungen der
Heizkessel einzutragen.
■ Bei Anlagen mit einem spezifischen Anlagenvolumen höher als 20
Liter/kW Heizleistung (Bei Mehrkesselanlagen ist dabei die Leistung
des kleinsten Heizkessels einzusetzen) sind die Anforderungen der
nächsthöheren Gruppe der Gesamtheizleistung gemäß Tabelle
anzuwenden. Bei gravierenden Überschreitungen (> 50 Liter/kW) ist
auf Summe der Erdalkalien ≤ 0,02 mol/m
Bei Anlagen mit Umlauf-Wasserheizern mit einer Gesamtheizleistung
von < 50 kW und einer Summe Erdalkalien des Füll- und Ergänzungs-
wassers > 3,0 mol/m
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ist zusätzlich eine der nachstehenden Maßnah-
men erforderlich:
■ Vorzugsweise Enthärtung des Füll- und Ergänzungswassers.
■ Installation eines Filters oder einer Abscheidevorrichtung im Hei-
zungsvorlauf.
Heizungsanlagen mit zulässigen Vorlauftemperaturen über 100 °C (VdTÜV MB 1466)
Betriebsweise mit salzarmem Kreislaufwasser
Als Füll- und Ergänzungswasser kommt nur salzarmes Wasser, wie
entsalztes Wasser, Permeat oder Kondensat in Frage.
Bei Systemen mit Mischkondensation stellt sich salzarmes Wasser in
der Regel selbst ein, wenn kein Kesselwasser zur Alkalisierung
zurückgeführt wird.
Öl-/Gas-Heizkessel
Betriebshinweise:
■ Die Inbetriebnahme einer Anlage soll stufenweise, beginnend mit
■ Bei Mehrkesselanlagen sollen alle Heizkessel gleichzeitig in Betrieb
■ Bei Erweiterungs- und Reparaturarbeiten sind nur die unbedingt
■ Sind wasserseitige Maßnahmen erforderlich, muss schon die Erst-
■ Filter, Schmutzfänger oder sonstige Abschlämm- oder Abscheide-
Bei Beachtung dieser Hinweise wird die Bildung von Kalkablagerun-
gen auf den Heizflächen minimiert.
Sind durch Nichtbeachtung der VDI-Richtlinie 2035 schädliche Kalk-
ablagerungen entstanden, ist eine Einschränkung der Lebensdauer
der eingebauten Heizgeräte in den meisten Fällen bereits eingetreten.
Die Entfernung der Kalkablagerungen kann eine Option zur Wieder-
herstellung der Betriebstauglichkeit sein. Diese Maßnahme ist durch
eine Fachfirma auszuführen. Die Heizungsanlage ist vor Neuinbe-
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triebnahme auf Schäden zu untersuchen. Um eine erneute übermä-
zu enthärten.
ßige Bildung von Steinbelag zu vermeiden, müssen die fehlerhaften
Betriebparameter unbedingt korrigiert werden.
Betriebsweise mit salzhaltigem Wasser
Als Füll- und Ergänzungswasser sollte möglichst Wasser mit nied-
rigem Salzgehalt verwendet werden, das mindestens von Erdalkalien
befreit (enthärtet) ist.
der geringsten Leistung des Heizkessels, bei hohem Heizwasser-
durchfluss erfolgen. Damit wird eine örtliche Konzentration der Kalk-
ablagerungen auf den Heizflächen des Wärmeerzeugers vermie-
den.
genommen werden, damit die gesamte Kalkmenge nicht auf die
Wärmeübertragungsfläche nur eines Heizkessels ausfällt.
notwendigen Netzabschnitte zu entleeren.
befüllung der Heizungsanlage zur Inbetriebnahme mit aufbereitetem
Wasser erfolgen. Dies gilt auch für jede Neubefüllung z.B. nach
Reparaturen oder Anlagenerweiterungen und für alle Ergänzungs-
wassermengen.
vorrichtungen im Heizwasserkreislauf sind nach Erst- oder Neuin-
stallation öfter, später nach Bedarf in Abhängigkeit der Wasserauf-
bereitung (z.B. Härtefällung) zu kontrollieren, zu reinigen und zu
betätigen.
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VIESMANN
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