Planungshinweise
3.7 Richtwerte für die Wasserbeschaffenheit
Die Lebensdauer eines jeden Wärmeerzeugers sowie der gesamten
Heizungsanlage wird von den Wasserverhältnissen beeinflusst. Die
Kosten für eine Wasseraufbereitung sind in jedem Fall niedriger als
die Beseitigung von Schäden an der Heizungsanlage.
Die Einhaltung der nachfolgend genannten Anforderungen ist Voraus-
setzung unserer Gewährleistungsverpflichtungen. Die Gewähr-
leistung erstreckt sich nicht auf Wasser- und Kesselsteinschäden.
Heizungsanlagen mit bestimmungsgemäßen Betriebstemperaturen bis 100 °C (VDI 2035)
Es muss vermieden werden, dass sich Steinbelag (Calciumcarbonat)
übermäßig an den Heizflächen anlagert. Für Heizungsanlagen mit
Betriebstemperaturen bis 100 °C gilt die VDI-Richtlinie 2035 Blatt 1
„Vermeidung von Schäden in Warmwasserheizungsanlagen - Stein-
bildung in Trinkwassererwärmungs- und Warmwasser-Heizungsanla-
gen" mit folgenden Richtwerten (Siehe auch die entsprechenden
Erläuterungen im Originaltext der Richtlinie):
3
Zulässige Gesamthärte des Füll- und Ergänzungswassers
Gesamt-Wär-
Spezifisches Anlagenvolumen
meleistung
kW
< 20 l/kW
≤ 50
≤ 3,0 mol/m
(16,8 °dH)
> 50 bis ≤ 200
≤ 2,0 mol/m
(11,2 °dH)
> 200 bis
≤ 1,5 mol/m
≤ 600
(8,4 °dH)
> 600
< 0,02 mol/m
(0,11 °dH)
Bei den Richtwerten wird von folgenden Voraussetzungen ausgegan-
gen:
■ Die Summe des gesamten Füll- und Ergänzungswassers während
der Lebensdauer der Anlage überschreitet nicht das Dreifache des
Wasserinhaltes der Heizungsanlage.
■ Das spezifische Anlagenvolumen ist geringer als 20 Liter/kW Heiz-
leistung. Bei Mehrkesselanlagen ist dabei die Leistung des kleinsten
Heizkessels einzusetzen.
■ Alle Maßnahmen zur Vermeidung wasserseitiger Korrosion nach
VDI 2035 Blatt 2 sind getroffen worden.
Bei Heizungsanlagen mit folgenden Gegebenheiten ist das Füll- und
Ergänzungswasser zu enthärten:
■ Die Summe Erdalkalien des Füll- und Ergänzungswassers liegt über
dem Richtwert.
■ Höhere Füll- und Ergänzungswassermengen sind zu erwarten.
■ Das spezifische Anlagenvolumen ist höher als 20 Liter/kW Heizleis-
tung. Bei Mehrkesselanlagen ist dabei die Leistung des kleinsten
Heizkessels einzusetzen.
Bei der Planung ist folgendes zu beachten:
■ Abschnittsweise sind Absperrventile einzubauen. Damit wird ver-
mieden, dass bei jedem Reparaturfall oder jeder Anlagenerweite-
rung das gesamte Heizwasser abgelassen werden muss.
■ Bei Anlagen > 50 kW ist zur Erfassung der Füll- und Ergänzungs-
wassermenge ein Wasserzähler einzubauen. Die eingefüllten Was-
sermengen und die Wasserhärte sind in die Serviceanleitungen der
Heizkessel einzutragen.
■ Bei Anlagen mit einem spezifischen Anlagenvolumen höher als 20
Liter/kW Heizleistung (Bei Mehrkesselanlagen ist dabei die Leistung
des kleinsten Heizkessels einzusetzen) sind die Anforderungen der
nächsthöheren Gruppe der Gesamtheizleistung gemäß Tabelle
anzuwenden. Bei gravierenden Überschreitungen (> 50 Liter/kW) ist
auf Summe der Erdalkalien ≤ 0,02 mol/m
VIESMANN
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(Fortsetzung)
≥ 20 l/kW bis
≥ 50 l/kW
< 50 l/kW
3
≤ 2,0 mol/m
3
< 0,02 mol/m
(11,2 °dH)
(0,11 °dH)
3
3
≤ 1,5 mol/m
< 0,02 mol/m
(8,4 °dH)
(0,11 °dH)
3
≤ 0,02 mol/m
3
< 0,02 mol/m
(0,11 °dH)
(0,11 °dH)
3
3
< 0,02 mol/m
< 0,02 mol/m
(0,11 °dH)
(0,11 °dH)
3
zu enthärten.
Nachfolgend sind die wesentlichen Anforderungen an die Wasserbe-
schaffenheit zusammengefasst. Für die Befüllung und Inbetrieb-
nahme kann von Viessmann eine mobile Wasseraufbereitungsanlage
leihweise zur Verfügung gestellt werden.
Bei Anlagen mit Umlauf-Wasserheizern mit einer Gesamtheizleistung
von < 50 kW und einer Summe Erdalkalien des Füll- und Ergänzungs-
wassers > 3,0 mol/m
3
ist zusätzlich eine der nachstehenden Maßnah-
men erforderlich:
■ Vorzugsweise Enthärtung des Füll- und Ergänzungswassers.
■ Installation eines Filters oder einer Abscheidevorrichtung im Hei-
zungsvorlauf.
Betriebshinweise:
■ Die Inbetriebnahme einer Anlage soll stufenweise, beginnend mit
der geringsten Leistung des Heizkessels, bei hohem Heizwasser-
durchfluss erfolgen. Damit wird eine örtliche Konzentration der Kalk-
ablagerungen auf den Heizflächen des Wärmeerzeugers vermie-
den.
3
■ Bei Mehrkesselanlagen sollen alle Heizkessel gleichzeitig in Betrieb
genommen werden, damit die gesamte Kalkmenge nicht auf die
3
Wärmeübertragungsfläche nur eines Heizkessels ausfällt.
■ Bei Erweiterungs- und Reparaturarbeiten sind nur die unbedingt
3
notwendigen Netzabschnitte zu entleeren.
■ Sind wasserseitige Maßnahmen erforderlich, muss schon die Erst-
3
befüllung der Heizungsanlage zur Inbetriebnahme mit aufbereitetem
Wasser erfolgen. Dies gilt auch für jede Neubefüllung z.B. nach
Reparaturen oder Anlagenerweiterungen und für alle Ergänzungs-
wassermengen.
■ Filter, Schmutzfänger oder sonstige Abschlämm- oder Abscheide-
vorrichtungen im Heizwasserkreislauf sind nach Erst- oder Neuin-
stallation öfter, später nach Bedarf in Abhängigkeit der Wasserauf-
bereitung (z.B. Härtefällung) zu kontrollieren, zu reinigen und zu
betätigen.
Bei Beachtung dieser Hinweise wird die Bildung von Kalkablagerun-
gen auf den Heizflächen minimiert.
Sind durch Nichtbeachtung der VDI-Richtlinie 2035 schädliche Kalk-
ablagerungen entstanden, ist eine Einschränkung der Lebensdauer
der eingebauten Heizgeräte in den meisten Fällen bereits eingetreten.
Die Entfernung der Kalkablagerungen kann eine Option zur Wieder-
herstellung der Betriebstauglichkeit sein. Diese Maßnahme ist durch
eine Fachfirma auszuführen. Die Heizungsanlage ist vor Neuinbe-
triebnahme auf Schäden zu untersuchen. Um eine erneute übermä-
ßige Bildung von Steinbelag zu vermeiden, müssen die fehlerhaften
Betriebparameter unbedingt korrigiert werden.
VITOGAS