1.
Symbolerklärung
Warnhinweise
Warnhinweise im Text werden mit einem Warndrei-
eck gekennzeichnet. Zusätzlich kennzeichnen Sig-
nalwörter die Art und die Schwere der Folgen, falls
die Maßnahmen zur Abwendung der Gefahr nicht
befolgt werden.
Folgende Signalwörter sind definiert und werden
gegebenenfalls im vorliegenden Dokument verwen-
det:
HINWEIS
kennzeichnet eine möglicherweise ge-
fährliche Situation, die zu Sach- und Umweltschä-
den führen kann.
VORSICHT
kennzeichnet eine möglicherweise ge-
fährliche Situation, die zu leichten Körperverletzun-
gen führen könnte.
WARNUNG
kennzeichnet eine möglicherweise ge-
fährliche Situation, die zu schweren Körperverlet-
zungen oder zum Tod führen könnte.
GEFAHR
kennzeichnet eine unmittelbar drohende
Gefahr, die zu schweren Körperverletzungen oder
zum Tod führt.
Wichtige Informationen
Wichtige Informationen werden mit dem ne-
i
benstehenden Symbol gekennzeichnet.
2.
Sicherheitshinweise
2.1 Hinweise zu dieser Anleitung
Das Nichtbeachten von Sicherheitshin-
weisen kann zu schweren Personen-,
sowie Sach- und Umweltschäden führen.
Diese Montageanleitung vor dem Gebrauch der Ka-
minanlage sorgfältig lesen!
Bewahren Sie diese Anleitung für ein späteres
i
Nachschlagen auf!
4
2.2 Allgemeine Sicherheitshinweise
Schmid-Kaminkassetten sind nach dem neusten
Stand der Technik und den anerkannten sicherheits-
technischen Regeln gebaut. Dennoch können bei
nicht sachgerechter Verwendung Personen- oder
Sachschäden entstehen. Produkt nur in sicher-
heitstechnisch einwandfreiem Zustand und bestim-
mungsgemäß verwenden.
Die Einhaltung der Bedienungsanleitung dient Ihrer
Sicherheit und ist Voraussetzung für eine einwand-
freie Funktion, sowie einen umweltverträglichen
Betrieb. Bei unsachgemäßer Bedienung, sowie bei
der Verwendung anderer als der genannten Brenn-
stoffe, erlischt die Gewährleistung des Herstellers
und der Garantieanspruch.
Benötigte Ersatzteile beim Fachhändler anfordern.
Nur von uns empfohlene und angebotene Ersatztei-
le verwenden.
Ersatzteile:
http://ersatzteile.schmid.st
Installation und erste Inbetriebnahme
Die Kaminanlage ist von einem anerkannten
Fachbetrieb fachgerecht einzubauen. Bei der
Errichtung ist die separate Montageanleitung
zu beachten.
Eine Abnahme der Kaminanlage durch die ge-
nehmigungspflichtige Behörde (z. B. Bezirks-
schornsteinfeger) ist durchzuführen.
Die Erstinbetriebnahme ist durch einen zuge-
lassenen Fachbetrieb auszuführen und zu pro-
tokollieren.
Der Betreiber ist durch eine ausführliche Ein-
weisung in die Funktionsweise der Kaminanla-
ge, in die sichere und sachgerechte Bedienung,
sowie das richtige und umweltschonende Hei-
zen durch den Errichter einzuweisen.
Auf Besonderheiten in der Bedienung, wie bei-
spielsweise der Betrieb einer Kaminanlage bei
einer Wohnungslüftung oder einer Dunstab-
zugshaube, ist der Betreiber durch den Errichter
einzuweisen.
Alle zum sicheren Betreiben der Kaminanlage
notwendigen technischen Dokumente der Ka-
minkassette und aller Zubehörteile aushändigen
lassen und diese lesen und/oder erklären lassen.