6.4 Gewährleistung und Zertifikate
Gewährleistung
Die Gewährleistung auf unseren Erzeugnissen beschränkt sich darauf, dass Defekte,
die nachweisbar auf Material-, Konstruktions- oder Fabrikationsfehler zurückzu
führen sind und innerhalb von 12 Monaten, vom Tage der Lieferung an gerechnet,
auftreten, in unseren Werkstätten kostenlos behoben werden. Transportkosten
gehen zu Lasten des Bestellers.
Bei Tag- und Nachtbetrieb beträgt die Gewährleistung 6 Monate.
Glasbruch bei Elektroden oder anderen Glasteilen sind von der Gewährleistung
ausgenommen. Kontrollen, die nicht durch Material- oder Fabrikationsfehler bedingt
sind, werden auch während der Gewährleistungszeit verrechnet. Für Fremdfabrikate,
soweit diese einen wesentlichen Teil unseres Gerätes ausmachen, gelten die
Gewährleistungsbestimmungen des Herstellers.
Für die Genauigkeitsgewährleistung sind die in der Gebrauchsanweisung genannten
technischen Daten massgebend.
Wegen Mängeln in Material, Konstruktion oder Ausführung, sowie wegen Fehlens
zugesicherter Eigenschaften hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser
den oben genannten.
Sind beim Empfang einer Sendung an der Verpackung Beschädigungen sichtbar,
oder zeigen sich nach dem Auspacken Transportschäden an der Ware, so ist der
Frachtführer unverzüglich zu benachrichtigen und die Aufnahme eines
Schadenprotokolls zu verlangen. Das Fehlen eines offiziellen Schadenprotokolls
entbindet METROHM von jeder Ersatzpflicht.
Bei Rücksendungen irgendwelcher Geräte und Teile ist nach Möglichkeit die
Originalverpackung zu verwenden. Dies gilt vor allem für Geräte, Elektroden,
Bürettenzylinder und PTFE-Kolben. Vor dem Einbetten in Holzwolle oder ähnliches
Material sind die Teile staubdicht einzupacken (für Apparate unbedingt Plastiksack
verwenden). Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen,
lehnt METROHM eine Gewährleistungspflicht ab.