6.5
Sommertür
VORSICHT!
Unfallgefahr durch offene Tür (153)
Fahren mit geöffneter Tür (153) ist verboten. Beim Öffnen auf im Schwenkwinkel
befindliche Personen achten.
Tür immer fest schließen und auf festen Verschluss prüfen.
Das Schließen der Tür entbindet nicht von der Gurtpflicht, siehe "Rückhaltegurt"
auf Seite 69.
Verhalten in Gefahrensituationen
Droht das Flurförderzeug zu kippen, keinesfalls
den Rückhaltegurt lösen. Der Fahrer darf nicht
vom Flurförderzeug abspringen. Der Fahrer
muss den Oberkörper über das Lenkrad beugen
und mit beiden Händen festhalten. Körper gegen
die Fallrichtung neigen.
Voraussetzungen
– Bei
Türüberwachungssensor
Fahrtfreigabe
geschlossen ist (o).
Vorgehensweise
• Griff (158) zum Fahrerplatz ziehen, Tür
schwenkt auf.
• Tür (153) zum Fahrer ziehen, Tür schließt sich.
6.6
Fahrerplatzerhöhung
GEFAHR!
Gefahr durch Änderung der Kippstabilität
Die seitliche Kippstabilität verringert sich durch den erhöhten Schwerpunkt des
Flurförderzeuges.
Die Höhe über Schutzdach erhöht sich um 300 mm.
Geschwindigkeit des Flurförderzeuges, vor allem bei Kurvenfahrten, anpassen.
Z
Ein und aussteigen siehe "Ein- und aussteigen" auf Seite 63.
108
Flurförderzeugen
erfolgt
nur, wenn die Sommertür
mit
die
158
153