Sicherheitshinweise
Allgemein
Pflichten des Betreibers!
Zum Betrieb des Gerätes sind die jeweiligen nationalen Richtlinien und Gesetze
einzuhalten!
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Nationale Umsetzung der Rahmenrichtlinie (89/391/EWG), sowie die dazugehörigen
Einzelrichtlinien.
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Insbesondere die Richtlinie (89/655/EWG) über die Mindestvorschriften für Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit.
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Die Vorschriften, zur Arbeitssicherheit und Unfallverhütung, des jeweiligen Landes.
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Errichten und Betreiben des Gerätes entsprechend IEC 60974-9.
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Das sicherheitsbewusste Arbeiten des Anwenders in regelmäßigen Abständen prüfen.
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Regelmäßige Prüfung des Gerätes nach IEC 60974-4.
Schäden durch Fremdkomponenten!
Die Herstellergarantie erlischt bei Geräteschäden durch Fremdkomponenten!
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Ausschließlich Systemkomponenten und Optionen (Stromquellen, Schweißbrenner,
Elektrodenhalter, Fernsteller, Ersatz- und Verschleißteile, etc.) aus unserem
Lieferprogramm verwenden!
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Zubehörkomponente nur bei ausgeschalteter Stromquelle an Anschlussbuchse einstecken
und verriegeln!
Geräteschäden durch vagabundierende Schweißströme!
Durch vagabundierende Schweißströme können Schutzleiter zerstört, Geräte und
elektrische Einrichtungen beschädigt, Bauteile überhitzt und in der Folge Brände
entstehen.
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Immer auf festen Sitz aller Schweißstromleitungen achten und regelmäßig kontrollieren.
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Auf elektrisch einwandfreie und feste Werkstückverbindung achten!
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Alle elektrisch leitenden Komponenten der Stromquelle wie Gehäuse, Fahrwagen,
Krangestelle elektrisch isoliert aufstellen, befestigen oder aufhängen!
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Keine anderen elektrischen Betriebsmittel wie Bohrmaschinen, Winkelschleifer etc. auf
Stromquelle, Fahrwagen, Krangestelle unisoliert ablegen!
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Schweißbrenner und Elektrodenhalter immer elektrisch isoliert ablegen wenn, nicht in
Gebrauch!
Netzanschluss
Anforderungen für den Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz
Hochleistungs-Geräte können durch den Strom, den sie aus dem Versorgungsnetz ziehen, die
Netzqualität beeinflussen. Für einige Gerätetypen können daher Anschlussbeschränkungen
oder Anforderungen an die maximal mögliche Leitungsimpedanz oder die erforderliche
minimale Versorgungskapazität an der Schnittstelle zum öffentlichen Netz (gemeinsamer
Kopplungspunkt PCC) gelten, wobei auch hierzu auf die technischen Daten der Geräte
hingewiesen wird. In diesem Fall liegt es in der Verantwortung des Betreibers oder des
Anwenders des Gerätes, ggf. nach Konsultation mit dem Betreiber des Versorgungsnetzes
sicherzustellen, dass das Gerät angeschlossen werden kann.
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VORSICHT
099-005266-EW500
07.05.2014