Verwendung
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Strahler ist ein Gas-Heizstrahler zur Verwendung im Freien oder in gut belüfteten Räumen. Er wird
bestimmungsgemäß verwendet, wenn er ausschließlich nur zu Heizzwecken im Freien oder gut belüf-
teten Räumen eingesetzt wird und dabei alle Vorgaben dieser Anleitung eingehalten werden.
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Eine andere oder darüber hinausgehende Verwendung ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für
folgende vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung:
• Strahler nicht mit anderem Brennmaterial als Flüssiggas (Propan/Butan) betreiben.
Gewährleistung und Haftungsausschluss
Der Strahler wurde nach den allgemeinen Regeln der Technik – zum Zeitpunkt des Konstruktionsbe-
ginns – sowie den Anforderungen des
Wasserfaches (DVGW) anerkannt und zugelassen (Prüfnummer
funktions- und sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand verlassen.
Wir übernehmen die Gewährleistung für den Strahler für die Dauer von zwei Jahren ab Kaufdatum. Die
Gewährleistung umfasst Verarbeitungsmängel und fehlerhafte Teile; sie erstreckt sich auf den Ersatz
dieser Teile. Kosten für Fracht, Montage, Ersatz verschlissener Teile und Sonstiges sind nicht Bestand-
teil der Gewährleistung.
Die Gewährleistung erlischt und jegliche Verantwortung geht auf den Ausführenden über:
• wenn der Strahler nicht bestimmungsgemäß verwendet wird.
• wenn der Strahler trotz erkennbarer Schäden oder unvollständig montiert in Betrieb genommen
wird.
• wenn technische Änderungen am Strahler vorgenommen werden.
• wenn Zubehör eingesetzt wird, das nicht ausdrücklich für diesen Strahler zugelassen ist (im Zwei-
felsfall bitte beim Kundendienst anfragen).
• wenn keine Original-Ersatzteile der LANDMANN GmbH & Co. Handels-KG verwendet werden.
8 Landmann
Nur für den privaten Gebrauch!
-Zeichens gebaut. Er ist vom Deutschen Verein des Gas- und
-0359). Der Strahler hat das Werk in