Bedienungsanleitung
mit Radiante 80 RK, mit Keramik-Feinstaubfilter
Jeder Hark - Warmluftkamin wird einer eingehenden
Qualitätsprüfung unterzogen. Hierbei wird eingehend auf
Materialbeschaffenheit, Verarbeitung und Lieferumfang geprüft,
um die Funktionsfähigkeit des Warmluftkamins gewähren zu
können. Allerdings gehört dazu auch, daß Sie vor Inbetrieb-
nahme alle aufgeführten Punkte genauestens beachten.
Grundsätzliche Hinweise
1.1. Die wirksame Schornsteinhöhe sollte ab Rauchrohreintritt bis zur
Schornsteinmündung mindestens 4,50 m betragen und der Schorn-
stein sollte einen Mindestquerschnitt von 254 cm
max. 400 cm
nicht überschreiten.
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1.2. Kamine dürfen nur in Räumen über 12 m
aufgestellt werden.
1.3. Kamine dürfen nicht in Räumen aufgestellt werden, in denen
leicht entzündbare oder explosionsfähige Stoffe hergestellt oder
gelagert werden.
1.4. Kamine sind raumluftabhängige Feuerstätten, d. h., sie
entnehmen ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum. Für
ausreichende
Verbrennungsluft
bzw. -ersteller zu sorgen. Kamineinsätze nach A1 oder Bauart 1
benötigen 4 m
Raumvolumen pro 1 kW Nennwärmeleistung!
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1.5. Kamine bzw. Heizkamine dürfen nicht in Räumen
und Wohnungen aufgestellt werden, aus denen mit Hilfe
von Ventilatoren (z. B. Küchendunstabsauganlagen) Luft
abgesaugt wird, es sei denn, eine Gefährdung des Kamins ist
völlig ausgeschlossen. Da beim Betrieb des Heizkamins dem
Aufstellraum größere Mengen Luft entzogen werden, ist es
unerlässlich, eine Verbennungsluftleitung zu installieren. Daher
sollten schon bei der Herstellung der Stellfläche (bzw. des
Fundaments) entsprechende Vorkehrungen getroffen werden.
So kann auch später problemlos eine Verbrennungsluftleitung
eingebaut werden.
1.6. Beim Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem Aufstellraum
oder in einem Luftverbund ist für jede Feuerstätte eine seperate
Abb. A
haben, jedoch
2
Grundfläche
2
hat
der
Anlagenbetreiber
im Kamin- & Kachelofenbau
Verbrennungsluftleitung zu erstellen oder eine Leitung ent-
sprechend groß zu dimensionieren.
1.7. Kamine dürfen nur unter Aufsicht betrieben werden.
1.8. Die Stellfläche (Unterbau) muß aus nichtbrennbaren Baustoffen
bestehen und der statischen Last der Feuerstätte standhalten. Un-
geeignete Untergründe sind u.a.: Asphalt-Estrich, schwimmender
Estrich, sowie Estrich
mit Fußbodenheizung.
Stellflächen dieser Art
müssen durch Zement-
Estrich als Verbund-
Estrich
ausgetauscht
werden. Dabei muß
außerdem
beachtet
werden, daß zwischen
Zement-Estrich und Be-
tondecke keinerlei (!)
Versorgungsleitungen
(Trittschall- od.Wärme-
dämmung, Elektrolei-
tungen etc.) verlegt
sind.
Der
Verbund-
estrich muß in der
Größe
des
Kamin-
sockels hergestellt werden. Achten Sie dringend darauf, daß
zwischen dem Verbundestrich und dem schwimmenden Estrich
eine Bewegungsfuge angeordnet ist.
1.9. Zwischen Feuerraumöffnung und brennbaren Bauteilen
(Wandverkleidungen, Einbaumöbel, Dekomöbel usw.) ist ein
Abstand von 80 cm einzuhalten. Der Bodenbelag vor der
Feuerstelle darf nur aus nichtbrennbaren Materialien bestehen.
Folgende Größen müssen nach vorn gemessen eingehalten
werden: Sockelhöhe zuzügl. 30 cm, gesamt mindestens 50 cm.
Abb. C
Für die Seiten gilt: Sockelhöhe zuzügl. 20 cm, gesamt mindestens
30 cm. Keramische Fliesen, Naturstein, Kunststein und evtl. auch
Metall bieten sich als geeignete Materialien an (Abb. A + B).
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Abb. B