3 Produktbeschreibung
3.4
Lieferung
Transportvorschriften
Radioaktive Präparate unterliegen strengen Vorschriften. Deshalb
sind wir bei der Auslieferung der Präparate an die jeweils gültigen
Vorschriften des Betreiberlands gebunden.
Deutschland
Radioaktive Präparate dürfen wir erst dann ausliefern, wenn uns die
Kopie der Umgangsgenehmigung vorliegt. Bei der Beschaffung der
erforderlichen Dokumente sind wir gerne behilflich. Wenden Sie sich
an unsere zuständige Vertriebsorganisation.
Aus sicherheitstechnischen Gründen und zur Kostenersparnis liefern
wir den Strahlenschutzbehälter grundsätzlich in beladenem Zustand,
das heißt mit eingebautem Strahler, aus. Falls der Betreiber die
Vorablieferung des Strahlenschutzbehälters wünscht, muss das Prä-
parat nachgeliefert werden. In diesem Fall wird das Präparat in einer
Transporttrommel geliefert.
Andere Länder
Radioaktive Präparate dürfen wir erst dann ausliefern, wenn uns die
Kopie der Importlizenz vorliegt. Bei der Beschaffung der erforderli-
chen Dokumente sind wir gerne behilflich. Wenden Sie sich an unsere
zuständige Vertriebsorganisation.
Ins Ausland können wir radioaktive Strahler nur eingebaut im Strah-
lenschutzbehälter liefern.
Bei Auslieferung befindet sich der Strahlenschutzbehälter in der
Schaltstellung AUS. Diese Stellung ist durch ein Schloss gesichert.
Der Transport der beladenen Strahlenschutzbehälter wird durch eine
von uns beauftragte Firma durchgeführt, die eine amtliche Zulassung
für derartige Transporte besitzt.
Der Transport erfolgt in einer Typ-A-Verpackung (Strahlenschutzbe-
hälter VEGASOURCE 31) in Übereinstimmung mit dem europäischen
und internationalen Übereinkommen über die Beförderung gefährli-
cher Güter (ADR- und DGR/IATA-Bestimmungen).
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