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Breezer CR Rotax 912 UL Flughandbuch Seite 70

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XI.4.4 Unnormale Lage des geschleppten Segelflugzeuges
Ist während des Schleppfluges durch eine unnormale Lage des
-
Segelflugzeuges die Steuerbarkeit nicht mehr gewährleistet, so ist das
Schleppseil unverzüglich auszuklinken.
Befindet sich das Segelflugzeug eindeutig außerhalb des 60° Kegels
-
hinter dem Schleppflugzeug, d.h. der Winkel zwischen Längsachse des
Schleppflugzeuges und Seil ist > 30°, ist das Schleppseil unverzüglich
auszuklinken.
Achtung
Die kritischste Fluglage ist im Allgemeinen die
Schleppflugzeuges
Steigflugphase; speziell bei Schlepps mit Schwerpunktkupplung (sofern
zugelassen)
XI.4.5 Landung im Schleppverband
Kommt ist z. B. zum Versagen der Ausklinkvorrichtung am Segelflugzeug,
kann auch eine Landung im Schleppverband erfolgen.
Hierbei fährt das Segelflugzeug die Bremsklappen aus; die Sinkrate wird
durch die Leistungseinstellung des Schleppflugzeugs gesteuert.
XI.4.6 Unbeabsichtigtes Trennen des Schleppseiles
Trennt sich die Verbindung zum geschleppten Segelflugzeug unbeabsichtigt
oder erfolgt ein Notausklinken durch den Segelflugzeugführer, so hat der
Schlepppilot den Flug geradeaus fortzusetzen und dabei das Segelflugzeug
im Rückspiegel zu beobachten, bis es sicher ist, dass das Segelflugzeug in
seinem Weiterflug oder Landung und Ausrollen nicht behindert wird.
Rev.3
Flughandbuch – B R E E Z E R CR
durch
das
Segelflugzeug
September 2010
Übersteigung des
in
der
Start-
XI-5
und

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