XI
Flugzeugschlepp
Hinweis
Lediglich in der Version mit Triebwerk Rotax 912 ULS und Propeller
Neuform CR3-V-70-R2H/ECS ist der Breezer zugelassen zum
Flugzeugschlepp
XI.1
Einführung
Diese Ergänzung zum Flughandbuch ist bei Verwendung des Breezers als
Schleppflugzeug zusammen mit dem Flughandbuch mitzuführen.
Die nachfolgenden Angaben sind lediglich Ergänzungen des normalen
Flughandbuches; Betriebsgrenzen, Verfahren und Leistungsangaben, die
hier nicht aufgeführt werden, sind dem Flughandbuch zu entnehmen.
Zusätzlich gilt:
XI.2
Betriebsgrenzen
XI.2.1 Fluggeschwindigkeiten
Es gelten die Betriebsgrenzen des Flughandbuches mit folgenden
Abweichungen:
Die Mindestgeschwindigkeit für den Schleppzug beträgt 100 km/h
-
Die Maximalgeschwindigkeit für den Schleppzug beträgt 130 km/h.
-
Die höchstzulässige Schleppgeschwindigkeit VT des geschleppten
Segelflugzeuges darf aber nicht überschritten werden.
Hinweis
Die maximale Steigrate wird bei Geschwindigkeiten zwischen 100 km/h –
110 km/h erzielt. Höhere Geschwindigkeiten verringern die Steigleistung!
XI.2.2 Massen (Gewichte) / Schwerpunkt
Die Masse des zu schleppenden Segelflugzeuges darf nicht mehr als
650 kg betragen.
Es gelten die im Flughandbuch beschriebenen Flugmassenschwerpunkts-
grenzen
Achtung
Das maximale Abfluggewicht des Schleppflugzeugs darf die zulässigen
472,5 kg nicht überschreiten!
Rev.3
Flughandbuch – B R E E Z E R CR
September 2010
XI-1