Premiere: Zertifizierung nach Europäischen Tauchgerätenormen
kann man in einem prüfverfahren von einer taucheruhr das Gleiche ver-
langen wie zum Beispiel von einem atemgerät? um diese Frage zu beant-
worten, haben wir DnV Gl 2006 beauftragt, zum ersten mal überhaupt im
rahmen einer offiziellen zertifizierung taucheruhren als tauchausrüstung
auf z ufassen und entsprechend zu überprüfen. Diese Überprüfung nach
den euro p äischen tauchgerätenormen en250 und en14143 war für beide
Seiten absolutes neuland. Denn: Die normen beziehen sich auf die tauch-
ausrüstung und können des h alb nicht ohne Weiteres eins zu eins auf uhren
angewendet werden. Die experten von DnV Gl haben sie deshalb adaptiert
und zwei prüfreihen definiert. in der ersten prüfung lagerten sie die zeitmesser
drei Stunden bei −20 °C, danach weitere drei Stunden bei + 50 °C. Jeweils
anschließend erfolgte die kontrolle der uhren bei beiden tempe r aturen auf
Ganggenauigkeit und Funk t ionssicherheit. in einer zweiten prüfung mussten
die uhren drei Stunden bei −30 °C und drei Stunden bei + 70 °C und 95 % luft-
feuchtigkeit aushalten. Das ergebnis: temperaturbeständigkeit und einwand-
freie Funktion konnten für die uhren aus den modellreihen u1, u1000 (seit
2007), u2, u200 (seit 2009), t1, t2, u212 (seit 2013), ezm 13 (seit 2014) und ezm 3
nach beiden teststrecken festgestellt und die zertifizierung erteilt werden. Das
testat erhielten auch die uhren aus der modellreihe uX, die aber auf Grund
ihres Batteriebetriebs und der Ölfüllung einer adaptierten prüfung bis −20 °C
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bzw. + 60 °C unterzogen wurden.