Mobilteil einstellen
Der Eintrag ist auf der entsprechenden Zif-
fern-Taste gespeichert.
Hinweis
Löschen oder ändern Sie später den
Eintrag im Adressbuch, so wirkt sich
dies nicht auf die Belegung der Ziffern-
Taste aus.
Nummer wählen/Belegung ändern
Voraussetzung: Die Ziffern-Taste ist mit
einer Nummer belegt.
Im Ruhezustand des Mobilteils
¤
Ziffern-Taste lang drücken:
Die Nummer wird sofort gewählt.
oder
¤
Ziffern-Taste kurz drücken:
Display-Taste mit Nummer/Name (ggf.
abgekürzt) drücken, um die Nummer
zu wählen oder
Display-Taste
§Ändern§
Ziffern-Taste anders zu belegen oder
die Belegung zu löschen.
Belegung einer Display-Taste ändern
¤
Linke oder rechte Display-Taste lang
drücken.
Die Liste der möglichen Tastenbelegun-
gen wird geöffnet. Folgendes steht zur
Auswahl:
Babyalarm
Taste mit dem Menü zum Einstellen
und Einschalten des Babyalarms bele-
¢
gen (
S. 37).
Wecker
Taste mit dem Menü zum Einstellen
und Einschalten des Weckers belegen
¢
(
S. 37).
Kalender
Grafischen Kalender anzeigen
¢
(
S. 35).
Wahlwiederholung
Anzeigen der Wahlwiederholungsliste.
40
drücken, um die
Mehr Funktionen...
Weitere Funktionen stehen zur Aus-
wahl:
Anruflisten
Anruflisten anzeigen (
INT
Intern anrufen (
SMS
(basisabhängig)
Taste mit dem Menü für SMS-Funkti-
onen belegen.
Nr. unterdrücken
Übermittlung der Rufnummer beim
nächsten Anruf unterdrücken.
¤
Einen Eintrag auswählen und
cken.
Display-Sprache ändern
Sie können sich die Display-Texte in ver-
schiedenen Sprachen anzeigen lassen.
Ï
¢
¢
v
Sprache
Die aktuelle Sprache ist mit Ø markiert.
s
Sprache auswählen und
§Auswahl§
Wenn Sie aus Versehen eine für Sie unver-
ständliche Sprache eingestellt haben:
Ï
¢
¢
¢
v
s
Tasten nacheinander drücken
und mit
s
Die richtige Sprache auswäh-
len und rechte Display-Taste
drücken.
Display einstellen
Screensaver einstellen
Sie können sich im Ruhezustand ein Bild
aus dem Media-Pool (
Uhrzeit als Screensaver anzeigen lassen.
Er ersetzt die Anzeige im Ruhezustand.
Dadurch können Datum, Zeit und Name
überdeckt werden.
¢
S. 31).
¢
S. 26).
drü-
§OK§
drücken.
¢
s
s
bestätigen.
§OK§
¢
S. 43) oder die