WICHTIGE FAHR- UND BEDIENUNGSHINWEISE
4. Gas wegnehmen sobald das Motor-
rad eine Geschwindigkeit erreicht hat,
die für den Gangwechsel hoch genug
ist.
5. In den zweiten Gang schalten und
Fußschalthebel freigeben.
6. Langsam Gas geben.
7. Zum Schalten in den nächsthöheren
Gang auf die gleiche Weise verfahren.
Zur Verzögerung
1. Gas wegnehmen und Bremsen so-
wohl an Vorderrad als auch Hinterrad
6
betätigen, um das Motorrad zu ver-
langsamen.
2. Durch die Gänge herunter schalten
und das Getriebe in die Leerlaufstel-
lung schalten, wenn das Motorrad na-
hezu zum Stillstand gekommen ist.
Einfahrvorschriften
Die ersten 5 Betriebsstunden sind aus-
schlaggebend für die Leistung und Lebens-
dauer des neuen Motors. Während dieser
Zeitspanne ist es ebenfalls wichtig, den
Fahrer mit dem Motorrad vertraut zu ma-
chen. Lesen sie bitte die nachstehenden In-
formationen sorgfältig durch.
Der Motor ist fabrikneu und darf während
der ersten 5 Betriebsstunden nicht zu stark
GAU16711
beansprucht werden. Die verschiedenen
Teile des Motors spielen sich selbst in das
richtige Betriebsspiel ein. Hohe Drehzah-
len, längeres Vollgasfahren und andere Be-
lastungen, die den Motor stark erhitzen,
sind während dieser Periode zu vermeiden.
Kurze Vollgasbeschleunigungen (maximal
zwei bis drei Sekunden) sind jedoch nicht
schädlich für den Motor. Nach jeder Voll-
gasbeschleunigung sollte eine erhebliche
Ruheperiode für den Motor folgen. Damit
der Motor nach der vorübergehenden Hit-
zebildung abkühlen kann, mit niedrigerer
Motordrehzahl fahren.
Nach den ersten 5 Betriebsstunden das
Motorrad gründlich auf lose sitzende Bau-
teile, Ölaustritt und jegliche anderen Prob-
leme prüfen. Einstellungen unbedingt
gründlich prüfen und vornehmen, insbe-
sondere den Leerweg an Seilzügen und
Antriebskette, außerdem auf lose sitzende
GAU39921
Speichen prüfen. Zusätzlich alle Anschlüs-
se und Schnellverschlüsse auf losen Sitz
prüfen und nach Erfordernis nachziehen.
ACHTUNG
Bei Motorstörungen während der Ein-
fahrzeit das Fahrzeug sofort von einer
Yamaha-Fachwerkstatt überprüfen las-
sen.
6-3
GCA10271