2.7 Weitere Vorschriften
Neben den Hinweisen in dieser Betriebsanleitung sind die allgemeingültigen
Sicherheitsvorschriften zu beachten, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften
BGV A3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel) und
BGR 500 Kap. 2-26 (Schweißen, Schneiden und verwandte Arbeitsverfahren)
Außerdem weisen wir darauf hin, dass die Anlage in bestimmten Einsatzbereichen trotz
eingehaltener Aussendungsgrenzwerte elektromagnetische Störungen verursachen kann
und dass diese Störungen im Verantwortungsbereich des Anwenders liegen.
Personen, die Herzschrittmacher oder Hörgeräte tragen, sollten sich
vor Arbeiten in der Nähe der Maschinen, von einem Arzt beraten
lassen.
Achtung:
Es ist möglich, dass im Bereich eines Krankenhauses oder ähn-
lichem durch den Betrieb der Anlage elektromedizinische, infor-
mationstechnische oder auch andere Geräte (EKG,PC, ...) in
ihrer Funktion beeinträchtigt werden können.
Vor Inbetriebnahme der Anlage ist daher sicherzustellen, dass Betreiber, die solche oder
ähnliche Geräte betreiben, vorher informiert werden.
Auch bei der Verwendung der Anlage im häuslichen Bereich sind besondere
Vorkehrungen erforderlich.
Entsprechende Hilfen zur Bewertung des Einsatzbereichs und zur Minimierung von
elektromagnetischen Störungen (z.B. Gebrauch abgeschirmter Leitungen) sind der EMV-
Produktnorm für Lichtbogenschweißeinrichtungen zu entnehmen:
EN 60 974-10 (Elektromagnetische Verträglichkeit EMV)
Betriebsanleitung
Plasma 110 IP44
Seite 6