10. Garantiebestimmungen
10.1 Die SEVERIN-Hersteller-Garantie
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SEVERIN versichert Ihnen durch diese Garantie, dass das Produkt, welches
ausschließlich für den Gebrauch im Haushalt entwickelt und konstruiert wurde,
frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. Die Garantiezeit beträgt
24 Monate und beginnt mit dem Tag des Verkaufs an den Endabnehmer.
Sollten während des Garantiezeitraums Mängel auftreten, die auf einen
Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind, wird das Produkt
bzw. die fehlerhaften Bauteile vom SEVERIN Service, den internationalen
SEVERIN-Vertretungen oder durch – von SEVERIN autorisierte – Servicestellen
bzw. Servicehändler gemäß den, im folgenden beschriebenen, Bestimmungen
und Bedingungen repariert oder ersetzt.
10.2 Abwicklung im Garantiefall
Sollte Ihr SEVERIN Kaffeevollautomat einen Garantieservice benötigen,
wenden Sie sich bitte grundsätzlich immer zuerst telefonisch an das jeweilige
SEVERIN-Service-Center. Dort stehen kompetente und speziell ausgebildete
Mitarbeiter bereit, Ihren Anruf entgegenzunehmen um sich schnell und
kompetent um Ihren persönlichen Fall zu kümmern. Unser Anspruch ist es
Ihren Garantiefall zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu bearbeiten. Die Telefon-
nummer Ihres SEVERIN-Service-Centers finden Sie auf der Innenseite der
Abdeckung der Brüheinheit.
Für Geräte, welche in einem Land gekauft und in ein anderes Land gebracht
wurden, wird die Garantieleistung durch eine – von SEVERIN autorisierte -
Service-Stelle in diesem Land erbracht.
10.3 Garantiebedingungen
• Die SEVERIN-Garantie ist nur gültig, wenn das Kaufdatum und der Geräte-
typ durch eine Kaufquittung belegt werden können.
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• Innerhalb der Garantiezeit werden von SEVERIN alle Mängel am Produkt
beseitigt. Bzgl. der Garantieleistung kann SEVERIN zwischen Instandset-
zung, Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des Gerätes wählen.
• Die Garantieleistung entfällt für Schäden oder Mängel, welche aus
unsachgemäßer Handhabung, nicht vorschriftsmäßigem Anschluss,
Reparaturversuchen durch nicht autorisierte Personen, sowie durch Nicht-
beachtung der Bedienungsanleitung entstanden sind. Darüber hinaus
entfällt die Garantieleistung auch dann, wenn Betriebs- und Wartungs-
anweisungen von SEVERIN nicht befolgt wurden und/oder Verbrauchs-
materialien (Wasserfilter, Reinigungsmittel) eingesetzt wurden, welche
nicht der Originalspezifikation entsprechen. Verschleißteile (z.B. Dichtung,
Mahlscheiben, Ventile) sind von der Garantie ebenso ausgenommen, wie
durch Fremdkörper (z.B. Steine, Büroklammern) verursachte Schäden
am Mahlwerk. Schäden durch Unfälle, Blitzschlag, Wasser- bzw.
Brandschäden, ungenügende Belüftung oder andere Ursachen, die
nicht in der Verantwortung von SEVERIN liegen, sind ebenfalls nicht
Bestandteil der Garantie.
• Ein SEVERIN Service steht (während und nach Ablauf der Garantiezeit)
in allen Ländern zur Verfügung, in denen SEVERIN das Produkt offiziell
vermarktet.
• Die Garantie entfällt, wenn eine Modifikation oder Anpassung des Kaf-
feevollautomaten erforderlich ist, um ihn in einem anderen Land als dem
Land, für den er ausgelegt wurde, verwenden zu können. Die Behebung
von Schäden, welche Folge solcher Modifikationen sind, ist ebenfalls
nicht Inhalt der Garantieleistungen.
Version 1 2013-06