Boden unter und vor dem Ofen
Fußböden aus brennbarem Material, wie Teppich, Parkett oder Kork, müssen
unter dem Ofen sowie von der Feuerraumöffnung 50 cm nach Vorne und 30 cm
seitlich durch einen Belag aus nicht brennbaren Baustoffen, z.B. Keramik, Stein,
Glas oder einer Bodenplatte aus Stahl, ersetzt oder geschützt werden.
2.4 Schornsteinanschluss
ACHTUNG!
Vor dem Anschluss des Gerätes ist in jedem Fall der zuständige Bezirks-
Schornsteinfegermeister zu Rate zu ziehen!
Verbindungsstücke müssen am Gerät und untereinander fest und dicht verbun-
den sein. Sie dürfen nicht in den freien Schornsteinquerschnitt hineinragen. Das
Verbindungsstück zwischen Kaminofen und Schornstein soll den gleichen Quer-
schnitt haben wie der Rohrstutzen am Ofen. Waagerechte Verbindungsstücke
über 0,5 m sollen zum Schornstein hin um 10 Grad ansteigen. Rohre, die nicht
wärmegeschützt oder senkrecht geführt sind, sollen nicht
länger als einen Meter sein.
Es sind die Forderungen der Feuerungsverordnung
(FeuVO), die jeweiligen Länderbauordnungen sowie für
X
den Schornstein die DIN 4705, DIN EN 13384, DIN 18160
und der DIN EN 15287 zu beachten. Verbindungstücke
müssen nach DIN EN 1856-2 geprüft sein.
Das Maß X (Abstand zu brennbaren Baustoffen / Materia-
lien) muss nach Angaben des Herstellers des Verbin-
dungsstückes eingehalten werden.
Bild 8
ACHTUNG!
Der Anschluss an einem Schornstein, dessen wirksame Höhe unter 4 m, bei
Mehrfachbelegung 5 m liegt, ist unzulässig. Beachten Sie die Daten zur Schorn-
steinberechnung in Kapitel 3.1. An dem zum Anschluss des Ofens vorgesehenen
Schornstein dürfen höchstens zwei weitere Feuerstätten angeschlossen sein.
In der Regel kann der Ofen mit einem
Bogen direkt an den Schornstein
angeschlossen werden.
Bei geringem Schornsteinzug sollte der
Ofen durch ein Senkrechtes Abgasrohr,
das als Anlaufstrecke dient, mit dem
Schornstein verbunden werden.
Bild 9
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