Bild 7
Bild 8
Boden unter und vor dem Ofen
Fußböden aus brennbarem Material, wie Teppich, Parkett oder Kork, müssen unter dem
Ofen sowie von der Feuerraumöffnung 50 cm nach Vorne und 30 cm seitlich durch
einen Belag aus nicht brennbaren Baustoffen, z.B. Keramik, Stein, Glas oder einer
Bodenplatte aus Stahl ersetzt oder geschützt werden.
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